Tabelle 6.1 aus

VDE 0100-600:2017-06

6.4.3.3 aus DIN VDE 0100-600 (VDE 0100-600):2017-06

Isolationswiderstand der elektrischen Anlage

Der Isolationswiderstand muss zwischen:
a) aktiven Leitern, und
b) aktiven Leitern und dem mit der Erdungsanlage verbundenen Schutzleiter gemessen werden.

Wenn zweckdienlich, z. B wenn Betriebsmittel die Messergebnisse beeinflussen oder beschädigt werden können,
dürfen bei dieser Prüfung die aktiven Leiter
miteinander verbunden werden.

In der Praxis kann es erforderlich sein, diese Messung während der Errichtung der elektrischen Anlage vor dem Anschluss der
elektrischen Verbrauchsmittel durchzuführen.

Wenn der Stromkreis Betriebsmittel beinhaltet, welche möglicherweise die Messergebnisse beeinflussen oder beschädigt werden können,
ist nur die Messung nach 6.4.3.3. b) erforderlich.

Der mit der Messgleichspannung nach, siehe unten stehende Tabelle, gemessene Isolationswiderstand ist ausreichend,
wenn die Hauptverteilung und jeder getrennt geprüfte Verteilungsstromkreis mit allen angeschlossenen Endstromkreisen
aber ohne angeschlossene elektrische Verbrauchsmittel
einen Isolationswiderstand aufweist, der nicht kleiner als der zugehörige Wert in, siehe unten stehenderTabelle, ist.

ANMERKUNG 1
In IT-Systemen erfüllen Isolationsüberwachungseinrichtungen (IMDs) bei eingeschalteter elektrischer
Anlage die Messaufgabe der Messung des Isolationswiderstands. Vor dem Anschluss der Isolationsüberwachungseinrichtungen
(IMDs) ist eine Isolationswiderstandsmessung als Erstprüfung durchzuführen.

ANMERKUNG 2
Die Messung des Isolationswiderstands hat für den gesamten Stromkreis nur dann Aussagekraft, wenn
alle im Stromkreis enthaltenen Schalter geschlossen sind.

Tabelle 6.1 aus DIN VDE 0100-600 (VDE 0100-600):2017-06

 

Nennspannung des Stromkreises
V
Messgleichspannung
V
Mindestwert Isolationswiderstand
MΩ
SELV und PELV 250 0,5
bis einschließlich 500 V, sowie FELV 500 1
über 500 V 1000 1

 

Tabelle 6.1 muss bei der Prüfung des Isolationswiderstands zwischen nicht geerdeten Schutzleitern und
Erde angewandt werden.

FELV-Stromkreise
müssen mit derselben Messgleichspannung geprüft werden,
die für den Primärstromkreis der Stromquelle angewendet wird.

Wenn Überspannungs-Schutzeinrichtungen (SPDs) oder
andere elektrische Betriebsmittel die Prüfung beeinflussen können oder bei der Prüfung beschädigt werden können,
müssen diese elektrischen Betriebsmittel vor der Durchführung der Messung des Isolationswiderstands abgetrennt werden.

Wenn es aus praktischen Gründen nicht sinnvoll ist, solche elektrischen Betriebsmittel abzuklemmen
(z. B. bei fest installierten Steckdosen mit eingebauter Überspannungs-Schutzeinrichtung (SPD)),
darf die Messgleichspannung für den betrachteten Stromkreis auf 250 V herabgesetzt werden,
jedoch muss der Isolationswiderstand mindestens 1 MΩ betragen.

Zur Erleichterung der Messung ist der Neutralleiter von der Haupterdungsschiene zu trennen.

In TN-C-Systemen

wird die Prüfung zwischen den aktiven Leitern und dem PEN-Leiter vorgenommen.
Die gemessenen Werte des Isolationswiderstands sind üblicherweise bedeutend höher als die in
Tabelle 6.1 angegebenen Werte.
Bei offensichtlichen Abweichungen von den erwarteten Werten zwischen Stromkreisen,
sind weitere Untersuchungen durchzuführen, um die Gründe hierfür zu ermitteln.

6.4.3.4 Isolationswiderstandsmessung

zur Bestätigung des Schutzes durch SELV, PELV oder
durch Schutztrennung

Die Trennung der Stromkreise muss beim Schutz durch SELV nach 6.4.3.4.1,
beim Schutz durch PELV nach
6.4.3.4.2 und beim Schutz durch Schutztrennung nach 6.4.3.4.3 nachgewiesen werden.

Der nach 6.4.3.4.1, 6.4.3.4.2 und 6.4.3.4.3 gemessene Widerstandswert muss mindestens so groß sein wie
der nach Tabelle 6.1 für den Stromkreis mit der höchsten Spannung geforderte Wert.

6.4.3.4.1 Schutz durch Kleinspannung SELV

Die sichere Trennung der aktiven Teile von denen anderer Stromkreise und von Erde, nach
DIN VDE 0100-410 (VDE 0100-410):2007-06, Abschnitt 414,
muss durch eine Messung des Isolationswiderstands bestätigt werden.

ANMERKUNG 1
Die Ausgangsspannung der SELV-Stromquelle sollte auf Einhaltung der Spannungswerte
im Leerlauf gemessen werden.

ANMERKUNG 2
Bei mehradrigen Kabeln, Leitungen oder Leiterbündeln mit Stromkreisen verschiedener Spannungen nach
DIN VDE 0100-410 (VDE 0100-410):2007-06, 414.4.2, 3. Aufzählungsstrich,
muss der Isolationswiderstand mit der Prüfspannung gemessen werden,
die zur höchsten zur Anwendung kommenden Nennspannung gehört.

6.4.3.4.2 Schutz durch Kleinspannung PELV
Die sichere Trennung der aktiven Teile von denen anderer Stromkreise, nach
DIN VDE 0100-410 (VDE 0100-410):2007-06, Abschnitt 414,
muss durch eine Messung des Isolationswiderstands bestätigt werden.

ANMERKUNG
Bei mehradrigen Kabeln, Leitungen oder Leiterbündeln mit Stromkreisen verschiedener Spannungen nach
DIN VDE 0100-410 (VDE 0100-410):2007-06, 414.4.2, 3. Aufzählungsstrich,
muss der Isolationswiderstand mit der Prüfspannung gemessen werden, die zur höchsten zur Anwendung kommenden Nennspannung gehört.

6.4.3.4.3 Schutz durch Schutztrennung

Die sichere Trennung der aktiven Teile von aktiven Teilen anderer Stromkreise und von Erde, nach
DIN VDE 0100-410 (VDE 0100-410):2007-06, Abschnitt 413,
muss durch Messung des Isolationswiderstands bestätigt werden.

Bei Schutztrennung mit mehr als einem elektrischen Verbrauchsmittel muss durch Messung oder
Berechnung nachgewiesen werden, dass bei zwei gleichzeitig auftretenden Fehlern mit vernachlässigbarer
Impedanz zwischen unterschiedlichen Außenleitern und dem Schutzpotentialausgleichsleiter oder
den an diesen angeschlossenen Körpern mindestens einer der fehlerhaften Stromkreise abgeschaltet wird.
Die Abschaltzeit muss dem für die Schutzmaßnahme automatische Abschaltung der Stromversorgung im
TN-System verlangten Wert entsprechen.

ANMERKUNG
Zusätzlich sollte bei der Schutztrennung mit mehr als einem elektrischen Verbrauchsmittel die
Erdfreiheit des Schutzpotentialausgleichsleiters mit den angeschlossenen Körpern nach
DIN VDE 0100-410 (VDE 0100-410):2007-06, C.3.4,
durch eine Isolationswiderstandsmessung gegen Erdpotential nachgewiesen werden.

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