Abschnitt 413
aus DIN VDE 0100-410 (VDE 0100-410):2018-10

Isolationswiderstand der elektrischen Anlage

413 Schutzmaßnahme: Schutztrennung

 

413.1.1 Schutztrennung ist eine Schutzmaßnahme, bei der:

▶ der Basisschutz vorgesehen ist durch Basisisolierung der aktiven Teile oder
    durch Abdeckungen oder
    Umhüllungen in Übereinstimmung mit Anhang A und

▶ der Fehlerschutz vorgesehen ist durch einfache Trennung des Stromkreises
    mit Schutztrennung von anderen Stromkreisen und von Erde.

413.1.2 Ausgenommen wie in 413.1.3 erlaubt,
             muss diese Schutzmaßnahme auf die Versorgung eines
             elektrischen Verbrauchsmittels
             durch eine ungeerdete Stromquelle mit einfacher
             Trennung beschränkt werden.

ANMERKUNG
Bei dieser Schutzmaßnahme ist die ordnungsgemäße Basisisolierung entsprechend
den Anforderungen der Betriebsmittelnorm von besonderer Bedeutung.

413.1.3 Wenn mehr als ein elektrisches Verbrauchsmittel von einer
             ungeerdeten Stromquelle mit einfacher Trennung versorgt wird,
             müssen die Anforderungen im
             Anhang C, C.3
erfüllt werden.

413.2 Anforderungen an den Basisschutz

An jedem elektrischen Betriebsmittel muss eine der Vorkehrungen für den Basisschutz nach Anhang A oder
die Schutzmaßnahme nach Abschnitt 412 vorhanden sein.

413.3    Anforderungen an den Fehlerschutz

413.3.1 Der Schutz durch Schutztrennung muss sichergestellt werden durch Erfüllen von
413.3.2 bis 413.3.6.

413.3.2 Der Stromkreis muss von einer Stromquelle mit mindestens einfacher Trennung versorgt werden und die Spannung des Stromkreises mit Schutztrennung              darf nicht größer als 500 V sein.

413.3.3 Aktive Teile des Stromkreises mit Schutztrennung dürfen an keinem Punkt
             mit einem anderen Stromkreis oder mit Erde oder mit einem Schutzleiter verbunden werden.
             Um die Schutztrennung sicherzustellen, müssen die Einrichtungen so sein,
             dass zwischen Stromkreisen Basisisolierung erreicht ist.

413.3.4 Flexible Kabel und Leitungen müssen an Stellen,
             die mechanischen Beanspruchungen ausgesetzt sind,
             über ihre gesamte Länge sichtbar sein.

413.3.5 Für Stromkreise mit Schutztrennung ist die Verwendung einer getrennten
             Kabel- und Leitungsanlage empfohlen.
             Falls in derselben Kabel- und Leitungsanlage Stromkreise mit Schutztrennung und
             andere Stromkreise vorgesehen werden, müssen mehradrige Kabel/Leitungen ohne metallene Umhüllung oder
             isolierte Leiter in isolierenden Elektroinstallationsrohren oder
             isolierte Leiter in geschlossenen oder zu öffnenden isolierenden Elektroinstallationskanälen verwendet werden, wobei vorausgesetzt wird, dass

▶ ihre Bemessungsspannung mindestens so groß wie die höchste Nennspannung ist und

▶ jeder Stromkreis bei Überstrom geschützt ist.

413.3.6 Die Körper des Stromkreises mit Schutztrennung dürfen nicht mit dem Schutzleiter oder
             mit den Körpern anderer Stromkreise oder
             mit Erde verbunden werden.

 

ANMERKUNG
Wenn die Körper des Stromkreises mit Schutztrennung entweder zufällig oder
absichtlich mit Körpern anderer Stromkreise in Berührung kommen können,
hängt der Schutz gegen elektrischen Schlag nicht mehr allein von
der Schutzmaßnahme Schutztrennung,
sondern auch von den Schutzvorkehrungen für die Körper der anderen Stromkreise ab.

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