VDE-0165

Auszüge aus – DIN EN 60079-17 (VDE 0165-10-1):2014-10

Explosionsgefährdete Bereiche –

Teil 17: Prüfung und Instandhaltung elektrischer Anlagen
(IEC 60079-17:2013);
Deutsche Fassung EN 60079-17:2014
Explosive atmospheres –
Part 17: Electrical installations inspection and maintenance
(IEC 60079-17:2013);
German version EN 60079-17:2014
Atmosphères explosives –
Partie 17: Inspection et entretien des installations électriques
(CEI 60079-17:2013);
Version allemande EN 60079-17:2014

 

1 Anwendungsbereich

Dieser Teil der IEC 60079 gilt für Betreiber und behandelt nur die Gesichtspunkte,
die direkt auf die Prüfung, Wartung und Instandsetzung von elektrischen Anlagen
bezogen sind, die in explosionsgefährdeten Bereichen
installiert sind, bei denen die Explosionsgefahr durch brennbare Gase, Dämpfe, Nebel, Stäube, Fasern oder Flusen verursacht werden kann.

Er schließt nicht ein:

– andere grundlegende Anforderungen für Installation und Prüfung elektrischer Anlagen;
– den Eignungsnachweis für elektrische Geräte;
– die Reparatur und Wiederherstellung von explosionsgeschützten Geräten
(siehe IEC 60079-19).

Diese Norm ergänzt die Anforderungen der IEC 60364-6.
Im Falle von Staub, Fasern oder Flusen kann das Niveau der Ordnung und
Sauberkeit die Prüf- und Wartungs- und Instandsetzungsanforderungen beeinflussen.

Diese Norm ist für die Fälle vorgesehen, bei denen durch das Vorhandensein von explosionsfähigen Gas oder
Staub-Luft-Gemischen oder Ablagerungen von brennbarem Staub
unter normalen atmosphärischen Bedingungen ein Risiko entstehen kann.

Sie ist nicht anwendbar für:

– untertägige Bergwerke;
– Staub von explosiv gefährlichen Stoffen, die keinen Luftsauerstoff zur Verbrennung
brauchen;
– pyrophore Stoffe.

Begriffe der Norm

 

Für die Anwendung dieses Dokuments gelten die Begriffe nach IEC 60079-0 und die folgenden Begriffe.
ANMERKUNG
Zusätzliche Begriffe für die Anwendung in explosionsgefährdeten Bereichen können IEC 60050-426
entnommen werden.

Nahprüfung bei einer elektrotechnischen Anlage

Prüfung, bei der zusätzlich zu den Aspekten der Sichtprüfung
solche Fehler festgestellt werden wie z. B.
lockere Schrauben, die nur durch Verwendung von Zugangseinrichtungen
zu erkennen sind.

BEISPIEL
Stufen (falls erforderlich) und Werkzeuge.

Anmerkung 1 zum Begriff:
Für Nahprüfungen braucht ein Gehäuse üblicherweise nicht geöffnet oder
das Gerät spannungsfrei geschaltet zu werden.

ständige Überwachung einer elektrotechnischen Anlage

Inspektion, Unterhaltung, Pflege, Wartung und Instandsetzung der elektrischen Anlagen durch häufig
anwesendes fachkundiges Personal, das mit der betreffenden Anlage und ihren Umgebungsbedingungen
Erfahrung hat, mit dem Ziel, die Explosionsschutzmerkmale der Anlage in einem ordnungsgemäßen Zustand.
zu erhalten

Detailprüfung einer elektrotechnischen Anlage

Prüfung, bei der zusätzlich zu den Aspekten der Nahprüfung solche Fehler festgestellt werden wie z. B.
lockere Anschlüsse, die nur durch das Öffnen von Gehäusen und/oder, falls erforderlich, Verwendung von
Werkzeugen und Prüfeinrichtungen zu erkennen sind.

explosionsgefährdeter Bereich in einer elektrotechnischen Anlage

Bereich, in dem eine explosionsfähige Atmosphäre in solchen Mengen vorhanden ist oder auftreten könnte,
dass besondere Schutzmaßnahmen für die Bauart, das Errichten und den Betrieb von Geräten erforderlich
werden.
Anmerkung 1 zum Begriff:
Für die Anwendung dieser Norm ist der Bereich ein dreidimensionales Gebiet oder ein dreidimensionaler
Raum.

Erstprüfung einer elektrotechnischen Anlage

Prüfung aller elektrischer Geräte, Systeme und Anlagen vor der ersten Inbetriebnahme

Prüfung einer elektrotechnischen Anlage

Tätigkeit, die die sorgfältige Untersuchung eines Gegenstandes zum Inhalt hat mit dem Ziel einer verlässlichen
Aussage über den Zustand dieses Gegenstandes, wobei sie ohne Demontage oder, falls erforderlich,
mit teilweiser Demontage, ergänzt durch Maßnahmen wie z. B. Messungen, durchgeführt wird.

Wartung und Instandsetzung einer elektrotechnischen Anlage

Kombination aller Tätigkeiten, die ausgeführt werden, um einen Gegenstand in einem Zustand zu erhalten
oder ihn wieder dahin zu bringen, der den Anforderungen der betreffenden Spezifikation entspricht und die
Ausführung der geforderten Funktionen sicherstellt.

Wartung und Instandsetzung unter Spannung bei einer elektrotechnischen Anlage

Wartungs- und Instandsetzungstätigkeiten, die ausgeführt werden, während die Stromkreise unter Spannung
stehen.

nichtexplosionsgefährdeter Bereich in einer elektrotechnischen Anlage

Bereich, in dem eine explosionsfähige Atmosphäre nicht in solchen Mengen zu erwarten ist, dass besondere
Schutzmaßnahmen für die Bauart, das Errichten und den Betrieb von Geräten erforderlich werden.

wiederkehrende Prüfung einer elektrotechnischen Anlage

Prüfung aller elektrischer Geräte, Systeme und Anlagen, die regelmäßig durchgeführt wird.

Stichprobenprüfung in einer elektrotechnischen Anlage

Prüfung eines repräsentativen Anteils der elektrischen Geräte, Systeme und Anlagen.

fachkundiges Personal in der Elektrotechnik

Personen, denen bei der Ausbildung auch Kenntnisse über die verschiedenen Zündschutzarten und Errichtungsverfahren,
die Anforderungen dieser Norm, einschlägige nationale Vorschriften und Unternehmensregeln
für die Anlage sowie die allgemeinen Grundsätze der Zoneneinteilung vermittelt wurden.

fachkundige Person in leitender Funktion in der Elektrotechnik

Person, die die fachliche Leitung von fachkundigem Personal wahrnimmt, angemessene Kenntnisse auf dem
Gebiet des Explosionsschutzes besitzt, mit den örtlichen Gegebenheiten und der Anlage selbst vertraut ist
und die Gesamtverantwortung und Überwachung der Prüfkonzepte für die elektrischen Geräte innerhalb der
explosionsgefährdeten Bereiche ausübt.

Sichtprüfung in elektrotechnischen Anlagen

Prüfung, bei der ohne Nutzung von Zugangseinrichtungen oder Werkzeugen sichtbare Fehler festgestellt
werden, zum Beispiel fehlende Schrauben.

Allgemeine Anforderungen in elektrotechnischen Anlagen

Dokumentation bei Arbeiten in elektrotechnischen Anlagen

Für die Inspektionen sowie Wartung und Instandsetzung muss eine aktuelle Dokumentation (Nachweisakte)
einschließlich aller Änderungsaufzeichnungen für die folgenden Punkte zur Verfügung stehen:

  • Zoneneinteilung explosionsgefährdeter Bereiche und, falls eingeschlossen, das erforderliche Geräteschutzniveau
    (EPL) (en: Equipment Protection Level) für jeden Ort (siehe IEC 60079-10-1 und
    IEC 60079-10-2);
  • für Gase: Anforderungen für Gerätegruppe (IIA, IIB oder IIC) und Temperaturklasse;
  • für Stäube: Anforderungen für Gerätegruppe (IIIA, IIIB oder IIIC) und maximale Oberflächentemperatur;
  • Geräteeigenschaften, z. B. Bemessungstemperaturen, Zündschutzart, IP Schutzgrad, Korrosionsbeständigkeit;
  • ausreichende Unterlagen, um explosionsgeschützte Geräte entsprechend der jeweiligen Zündschutzart
    (siehe IEC 60079-14) instand zu halten (z. B. Liste und Standort für Geräte, Ersatzteile, technische Informationen);
  • Kopien der vorhergehenden Prüfaufzeichnungen;
  • Kopie der zusätzlichen Erstprüfungsaufzeichnungen nach IEC 60079-14.

 

Qualifikation des Personals in der Elektrotechnik

Die Prüfung, Wartung und Instandsetzung der Anlagen nach dieser Norm darf nur von erfahrenem Personal
ausgeführt werden, dem bei der Ausbildung auch Kenntnisse über die verschiedenen Zündschutzarten und
Errichtungsverfahren, die Anforderungen dieser Norm, einschlägige nationale Vorschriften und Unternehmensregeln
für die Anlage sowie die allgemeinen Grundsätze der Zoneneinteilung vermittelt wurden (siehe
weiter unten). Eine angemessene Weiterbildung oder Schulung ist vom Personal regelmäßig durchzuführen.
Ein Nachweis für die relevanten Erfahrungen und die absolvierten Schulungen muss dokumentiert und verfügbar
sein.

Kenntnisse und Fachkunde in der Elektrotechnik

Verantwortliche Personen und fachkundige Personen mit leitender Funktion in der Elektrotechnik

„Verantwortliche Personen“ und „fachkundige Personen mit leitender Funktion“, die für die Verfahren bei der
Prüfung, Wartung und Instandsetzung von explosionsgeschützter Ausrüstung verantwortlich sind, müssen
zumindest die folgenden Eigenschaften besitzen:

  • allgemeines Verständnis der relevanten Elektrotechnik;
  • praktisches Verständnis der Prinzipien und Techniken des Explosionsschutzes;
  • Verständnis und Fähigkeit, technische Zeichnungen zu lesen und zu bewerten;
  • Kenntnisse der Arbeitsabläufe und Verständnis der für den Explosionsschutz wichtigen Normen, besonders
    der IEC 60079-10-1, IEC 60079-10-2, IEC 60079-14 und IEC 60079-19;
  • Grundkenntnisse der Qualitätssicherung, einschließlich der Prinzipien des Auditierens, der Dokumentation,
    der Rückverfolgbarkeit von Messungen und der Kalibrierung von Messgeräten.

Diese Personen müssen ihre Beteiligung auf die Anleitung des fachkundigen Personals und des kompetenten
ausführenden Personals beschränken, die die Prüfungs-, Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten
ausführen und sich nicht selbst direkt an der Arbeit beteiligen, solange nicht sichergestellt ist, dass ihre praktische
Fachkunde wenigstens den Anforderungen von Punkt „Ausführendes Personal/Techniker (Prüfung, Wartung und Instandsetzung)“ folgend entspricht.

Ausführendes Personal/Techniker (Prüfung, Wartung und Instandsetzung)

Ausführendes Personal / Techniker müssen in dem Ausmaß, das für die Erfüllung ihrer Aufgaben notwendig
ist, die folgenden Anforderungen erfüllen:

  • Verständnis der allgemeinen Prinzipien des Explosionsschutzes;
  • Verständnis der allgemeinen Prinzipien der Zündschutzarten und der Gerätekennzeichnung;
  • Verständnis solcher Gesichtspunkte der Gerätekonstruktion, die das Schutzkonzept beeinflussen;
  • Verständnis der Zertifizierung und der einschlägigen Teile dieser Norm;
  • Verständnis der zusätzlichen Notwendigkeit von Arbeitserlaubnissystemen und sicherer elektrischer
    Trennung für den Explosionsschutz;
  • Vertrautheit mit den besonderen Techniken, die bei der Prüfung, Wartung und Instandsetzung anzuwenden
    sind, auf die in dieser Norm Bezug genommen wird;
  • umfassendes Verständnis der Auswahl- und Errichtungsanforderungen der IEC 60079-14;
  • allgemeines Verständnis der Reparatur- und Wiederherstellungsanforderungen der IEC 60079-19.

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