VDE-0105-100/A1

Wiederkehrende Prüfungen in der Elektrotechnik

Einführung

Jede Niederspannungsanlage ist so zu betreiben,
dass die technische Sicherheit gewährleistet ist.

Dabei sind die allgemein anerkannten Regeln der Technik,
unter Berücksichtigung sonstiger Rechtsvorschriften,
zu beachten.

Die besten Vorschriften und Anweisungen sind jedoch wertlos,
wenn nicht alle Personen, die an, mit oder in der Nähe von
elektrischen Anlagen arbeiten,
mit diesen Festlegungen und allen gesetzlichen Anforderungen
vertraut sind und diese auch strikt einhalten.

Anwendungsbereich der Norm

VDE 0105-100/A1 enthält Anforderungen an:

Die wiederkehrende Prüfung elektrischer Anlagen

Wiederkehrende Prüfungen müssen für jede elektrische Anlage in
geeigneten Zeitabständen durchgeführt werden.

Mit der wiederkehrenden Prüfung soll, soweit sinnvoll durchführbar,
festgestellt werden, ob die Anlage und alle dazugehörenden
elektrischen Betriebsmittel sich in einem für den Anlagenbetrieb
ordnungsgemäßen Zustand befinden.

Die wiederkehrende Prüfung soll auch Mängel aufdecken,
die nach der Inbetriebnahme der elektrischen Anlage und
Betriebsmittel sowie nach einer Instandsetzung oder Änderung
aufgetreten sein können.

Die Zeitabstände und der Umfang der wiederkehrenden Prüfung
richten sich nach den örtlich vorliegenden Betriebsverhältnissen.

In einer aggressiven Umgebung mit rauhen Betriebsbedingungen oder
bei häufig auftretenden Störungen werden die Prüfintervalle
kürzer ausfallen müssen als in nicht so stark beanspruchten Anlagenteilen.

Der Umfang wiederkehrender Prüfungen darf je nach Bedarf und
nach den Betriebsverhältnissen auf Stichproben sowohl in Bezug auf den
örtlichen Bereich, d.h. Anlagenteile, als auch auf die durchzuführenden
Maßnahmen beschränkt werden, soweit dadurch eine Beurteilung des
ordnungsgemäßen Zustands möglich ist.

Berichte und Empfehlungen zu geeigneten Zeitabständen in
vorhergehenden wiederkehrenden Prüfungen müssen berücksichtigt werden.

Bei der wiederkehrenden Prüfung ist auch zu überprüfen,
ob die Frist für die nächste wiederkehrenden Prüfung noch zutreffend ist.

Die Praxis zeigt,
dass durch die Häfigkeit und Qualität der Anlagenwartung die
Zeitspanne bis zur nächsten wiederkehrenden Prüfung verlängert werden kann.

Nach Abschluss der wiederkehrenden Prüfung ist die Erstellung
eines Prüfberichts gefordert.
Der Inhalt des Prüfberichts muss definierte Mindestanforderungen erfüllen.

Hinweise

Anforderungen zur wiederkehrenden Prüfung elektrischer Anlagen werden
z.B. auch gestellt durch:

  • das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG, § 49)
  • die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV, § 3a)
  • die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV, § 16 gültig für
    Überwachungsbedürftige Anlagen)
  • die DGUV Vorschrift A3 (Unfallverhütungsvorschrift Elektrische Anlagen
    und Betriebsmittel, § 5 und Durchführungsanweisung zu § 5 Abs. 1 Nr. 1)
  • Feuerversicherungen, die innerhalb von Versicherungsträgern in Vertragsklauseln eine Prüfpflicht vorschreiben.

Zusatzfestlegungen zu wiederkehrenden Prüfungen elektrischer Anlagen sind
für bestimmte elektrische Anlagen zu beachten, wie z.B. in:

  • Bereichen, die durch Stoffe mit explosiven Eigenschaften gefährdet sind,
    VDE 0105-7 (Betrieb von elektrischen Anlagen –
    Zusatzfestlegungen für Bereiche, die durch Stoffe mit explosiven
    Eigenschaften gefährdet sind).

Begriffe der Elektrotechnik

Durchführung der Prüfung – elektrischer Anlagen und Betriebsmittel

Wiederkehrende Prüfungen müssen für jede
elektrische Anlage durchgeführt werden.

Die Prüfung muss von einer verantwortlichen Elektrofachkraft
mit Prüferfahrung durchgeführt werden.

 

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