Tabelle 41.1 aus

DIN VDE 0100-410
(VDE 0100-410):2018-10

Die in unten stehender Tabelle angegebenen maximalen Abschaltzeiten müssen angewendet werden für
Endstromkreise mit einem Nennstrom nicht größer als

  • 63 A mit einer oder mehreren Steckdosen, und
  • 32 A, die ausschließlich fest angeschlossene elektrische Verbrauchsmittel versorgen.

In TN-Systemen ist eine Abschaltzeit nicht länger als 5 s für Verteilungsstromkreise und für nicht unter,
siehe unten stehende Tabelle,
fallende Stromkreise erlaubt.

In TT-Systemen ist eine Abschaltzeit nicht länger als 1 s für Verteilungsstromkreise und für nicht unter,
siehe unten stehende Tabelle,
fallende Stromkreise erlaubt.

Wenn die Abschaltung der Stromversorgung durch eine Überstrom-Schutzeinrichtung TN-System nicht erreicht werden kann oder
für den Zweck die Verwendung einer Fehlerstrom-Schutzeinrichtung
(RCD) nicht möglich ist,
siehe Anhang D in VDE 0100-410.
Eine Abschaltung darf jedoch zur Erreichung anderer Schutzziele
als zum Schutz gegen elektrischen Schlag gefordert werden.

ANMERKUNG
Wenn automatische Abschaltung in der geforderten Abschaltzeit im TN-System weder mit Überstrom- Schutzeinrichtungen noch mit Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCD) angewendet werden kann, empfiehlt sich folgende Vorgehensweise:

  • Prüfung, ob eine andere Schutzmaßnahme nach 410.3.3, „Weitere Anforderungen für Steckdosen in Endstromkreisen und für die Versorgung von
    ortsveränderlichen Betriebsmitteln für den Außenbereich“, ebenso anwendbar ist, oder
  • Anwendung von Anhang D in DIN VDE 0100-410 für Stromkreise, die Leistungshalbleiter-Umrichtersysteme oder Leistungshalbleiterbetriebsmittel
    enthalten und nach Erreichen des Wertes von AC 50 V bzw. DC 120 V eine automatische Abschaltung
    der Stromversorgung innerhalb von 5 s erfolgt.

Maximale Abschaltzeiten für Überstrom-Schutzeinrichtungen

Tabelle 41.1 aus DIN VDE 0100-410 (VDE 0100-410):2018-10

 

System

50 V < U0

≤ 120 V

120 V < U0

≤ 230 V

230 V < U0

≤ 400 V U0 > 400 V
  AC DC AC DC AC DC AC DC
TN 0,8 s *a 0,4 s 1 s 0,2 s 0,4 s 0,1 s 0,1 s
TT 0,3 s *a 0,2 s 0,4 s 0,07 s 0,2 s 0,04 s 0,1 s

Wenn in TT-Systemen die Abschaltung durch eine Überstrom-Schutzeinrichtung erreicht wird und
alle fremden leitfähigen Teile in der Anlage an den Schutzpotentialausgleich über die
Haupterdungsschiene angeschlossen sind,
darf die für TN-Systeme anwendbare Abschaltzeit verwendet werden.

U0 ist die Nennwechselspannung oder Nenngleichspannung Außenleiter gegen Erde.

ANMERKUNG
Wenn für die Abschaltung eine Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD) vorgesehen wird,
siehe die Anmerkung in 411.4.4 aus DIN VDE 0100-410,
die Anmerkung 4 in 411.5.3 aus DIN VDE 0100-410 und die
Anmerkung 4 in 411.6.4 b aus DIN VDE 0100-410.

*a – Eine Abschaltung darf aus anderen Gründen als dem Schutz gegen elektrischen Schlag verlangt sein.

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