PRÜFUNGEN – Erstprüfungen –
DIN VDE 0100-600:2017-06

 

Errichten von Niederspannungsanlagen
Teil 6: Prüfungen
DIN VDE 0100-600 (VDE 0100-600):2017-06

Eine Prüfung in der Elektrotechnik umfasst mehrere Arbeitsschritte:

 

INHALT der VDE 0100-600:2017-06

Besichtigen

Erproben und Messen

Erstellen eines Prüfberichts

Instandhaltung

Anforderungen an eine Erstprüfung

Wiederkehrende Prüfungen nach VDE 0105-100/A1

Reihenfolge der Prüfschritte

  • Besichtigen

  • Erproben und

  • Messen

Prüfung der Durchgängigkeit der Leiter

Messung des Isolationswiderstands (Riso) der elektrischen Anlage

Isolationswiderstandsmessung (Riso)

Schutz durch Schutzkleinspannung – PELV

Schutz durch Schutztrennung

Messung des Isolationswiderstand bzw.
Isolationsimpedanz von isolierenden Fußböden und
isolierenden Wänden

Prüfung der Spannungspolarität

Prüfung zur Bestätigung der Wirksamkeit des Schutzes
durch automatische Abschaltung der Stromversorgung

Prüfschritte und Messverfahren

Messung der Fehlerschleifenimpedanz (Zs)

Prüfung der Kenndaten und/oder der Wirksamkeit der
zugeordneten Schutzeinrichtung

Prüfung zur Bestätigung der Wirksamkeit des zusätzlichen Schutzes

Prüfung der Phasenfolge der Außenleiter

Funktionsprüfung der Betriebsmittel

Prüfung des Spannungsfalls

Erstellen eines vollständigen Prüfberichts über die
Erstprüfung mit Bewertung der Prüfung

Mindestangaben im Prüfberich

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Besichtigen – Elektrotechnik

Die sogenannte Sichtkontrolle bedeutet, dass eine elektrische Anlage von außen über die Sinneswahrnehmungen (Sehen, Hören, Fühlen, Riechen) geprüft wird. Hier kann ein nicht ordnungsgemäßer Betrieb bereits sehr früh erkannt werden.

Erproben und Messen in der Elektrotechnik

Durch Erprobung und Messung wird eine ordnungsgemäße Funktion nachgewiesen.

Erstellen eines Prüfberichts für elektrotechnische Anlagen

Die Ergebnisse der oben genannten Prüfverfahren aus

Besichtigen, Erproben und Messen

werden dokumentiert
Die Prüfverfahren und Geräte in den Normen sind Referenzverfahren, das heißt, andere Verfahren sind ebenfalls zulässig, müssen jedoch zu vergleichbaren Ergebnissen führen.

Instandhaltung in der Elektrotechnik

Die Instandhaltung umfasst alle Tätigkeiten, die dem Erhalt des Zustands dienen, in dem ein Betriebsmittel die geforderte Funktion erfüllt. Sie umfasst sowohl technische als auch administrative Tätigkeiten.

Anforderungen an eine Erstprüfung in der Elektrotechnik

Allgemein

Soweit machbar, sind Anlagen bereits während der Erstellung zu prüfen,
nach Fertigstellung ist die Erstprüfung obligatorisch.

Die Prüfung ist von Elektrofachkräften durchzuführen,
die Befähigung zur Durchführung von Erstprüfungen vorausgesetzt.

Dabei sind alle erforderlichen Dokumente und Informationen zur Verfügung zu stellen
(Pläne, Dokumentationen, usw.).

Es ist sicherzustellen, dass auch bei Fehlern in der Anlage weder Menschen,
Nutzvieh noch Betriebsmittel zu Schaden kommen.
Dazu sind geeignete Maßnahmen zu treffen.

Werden bestehende Anlagen erweitert oder verändert,
so dürfen dadurch keine Wechselwirkungen entstehen,
die die Sicherheit beeinträchtigen.

Die Auswahl normgerechter Messgeräte ist zwingend erforderlich,
um einerseits Gefahren bei der Messung gering zu halten und
zum anderen hinreichend genaue Ergebnisse zu erhalten.

Siehe auch: DIN VDE 0413 zu den allgemeinen Anforderungen an Geräte zum Messen,
Prüfen und Überwachen von Schutzmaßnahmen.

Bevor eine Anlage in Betrieb genommen werden darf,
muss die Erstprüfung stets erfolgreich abgeschlossen sein.

Wird bei der Erstprüfung festgestellt,
dass Anforderungen nicht eingehalten werden,
ist diese nach Fehlersuche und Korrektur erneut durchzuführen.
Auch bei Erfüllung aller Anforderungen sind gegebenenfalls Ursachen zu ermitteln,
sollten die Ergebnisse stark von den zu erwartenden Daten abweichen.

Zu Prüfungen in explosiven Atmosphären enthalten die Normen der VDE 0165
einschlägige Bestimmungen zu entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen.

Wiederkehrende Prüfungen nach VDE 0105-100/A1 – elektrotechnische Anlagen

Elektrische Anlagen sind gemäß VDE 0105-100/A1 regelmäßig in geeigneten Abständen zu prüfen,
um die Beurteilung des ordnungsgemäßen Zustands zu erhalten.

Reihenfolge der Prüfschritte an elektrotechnischen Anlagen

Besichtigen

Hier handelt es sich um eine klassische Sichtkontrolle vor der Erprobung.
Die Besichtigung geschieht unbedingt, bevor eine Spannung angelegt wird.

Nachfolgend einige wenige Beispiele für Überprüfungen durch Besichtigung:

▶ Kontrolle der ordnungsgemäßen handwerklichen Arbeit

▶ Überprüfung auf sichtbare Beschädigungen oder Fehler

▶ Einhaltung der Abstände für den Schutz durch Abdeckung oder Umhüllung

▶ richtige Zuordnung und/oder Einstellung der Schutz- und Überwachungseinrichtungen

▶ Auswahl der Kabel, Leitungen und Stromschienen hinsichtlich
Strombelastbarkeit und Spannungsfall

▶ Auswahl der Betriebsmittel unter Berücksichtigung der äußeren Einflüsse (z.B. IP-Code)

▶ Einhaltung der Anforderungen für Anlagen oder Räume besonderer Art

▶ Kontrolle der ordnungsgemäßen Leiterverbindungen und
Kennzeichnung der Außen-, Neutral- und Schutzleiter

 

▶ richtige Auswahl und Errichtung von Erdungsanlagen, Schutzleitern,
einschließlich Schutzpotentialausgleichsleitern und
ihre Anschlüsse an die Haupterdungsschiene

▶ Anschluss der Körper an die Erdungsanlage

▶ Einhaltung der behördlichen Vorgaben (Bauamt u.Ä.),
z.B. des baulichen Brandschutzes

▶ Auswahl, Einstellung, Selektivität und Koordination von
Schutz- und Überwachungsgeräten

▶ Einhaltung der Maßnahmen gegen elektromagnetische Störungen

 

▶ Kennzeichnung der Stromkreise und Betriebsmittel
(Schutzeinrichtungen, Schalter, Klemmen u.s.w.)

▶ Kontrolle des Vorhandenseins und der Vollständigkeit der erforderlichen
Anlagendokumente und der Prüfberichte

Erproben und Messen

Erproben

Bei der Erprobung handelt es sich nicht um einen probeweisen Betrieb einer elektrischen Anlage,
vielmehr geht es um den Nachweis der ordnungsgemäßen Funktion von
Schutzeinrichtungen und Isolationsüberwachungseinrichtungen.

Auch hier sind Gefahren für Mensch, Tier und Sachwerte auszuschließen.

Die Erprobung gibt beispielsweise Aufschluss darüber, ob

  • Not-Aus-Einrichtungen sowie Melde- und Anzeigeeinrichtungen funktionsfähig sind und ordnungsgemäß arbeiten
  • nach dem Betätigen der Prüftaste einer Fehlerstromschutzeinrichtung (RCD) diese auslöst;
    damit wird nur die mechanische Funktionsbereitschaft der Fehlerstromschutzeinrichtung nachgewiesen.

Die ordnungsgemäße Funktion der Fehlerstromschutzeinrichtung muss darüber hinaus explizit durch Messungen nachgewiesen werden.

Messen

Die nachfolgend aufgeführte Reihenfolge ist bei den Messungen zu beachten,
sofern keine wichtigen Gründe dagegensprechen.

 

▶ Niederohmige elektrische Durchgängigkeit der Leiter

▶ Isolationswiderstand (Riso) der elektrischen Anlage

▶ Messung des Isolationswiderstands zum Nachweis der Sicherung durch
SELV, PELV oder Schutztrennung

▶ Isolationswiderstandsmessung isolierender Fußböden und Wände

▶ Überprüfung der Spannungspolarität

▶ Nachweis des Schutzes durch automatische Abschaltung

▶ Prüfung weiterer vorhandener Schutzmaßnahmen,
wie Fehlerstromschutzeinrichtung oder
Schutzpotentialausgleich.

▶ Phasenfolge der Außenleiter

▶ Funktion der Schaltgerätekombinationen,
Not-Aus-Schaltungssysteme und Isolationsüberwachungseinrichtungen

▶ Spannungsfall

▶ Abschließend ist ein vollständiger Prüfbericht mit Bewertung zu erstellen.

Zu 1)

Prüfung der Durchgängigkeit der Leiter – in der Elektrotechnik

An den Leitern darf keine Spannung anliegen.
Durch die Prüfung der niederohmigen Durchgängigkeit wird die Einhaltung der Abschaltbedingungen für die
Schutzmaßnahme automatische Abschaltung der Stromversorgung nachgewiesen.
Diese Prüfung wird bei Schutzleitern gefordert, dazu gehören auch die Schutzpotentialausgleichsleiter und
die Leiter für zusätzlichen Potentialausgleich.

Für die Stromquelle des Prüfvorgangs gelten folgende Bedingungen:

  • Leerlaufspannung zwischen 4V und 24V Gleich- oder Wechselspannung
  • Stromstärke mindestens 0,2A

Die Messung ist vorzunehmen mit Messgeräten nach VDE 0413-1 – Geräte zum Prüfen,
Messen oder Überwachen von Schutzmaßnahmen – Teil 1

 

Quelle: DGUV Information 203-072

 

Quelle: DGUV Information 203-072

 

Alternative Messgeräte sind zulässig, sofern die Vergleichbarkeit hinsichtlich Leistung und Sicherheit gegeben ist.
Ein maximal zulässiger Widerstandswert existiert nicht.
Mit Hilfe der Leitungsdaten in Tabelle A.1 kann jedoch der zu erwartende Widerstandswert abgeschätzt werden.
Dabei sind die Übergangswiderstände der Kontaktstellen zu berücksichtigen,
diese liegen in der Praxis jedoch im mΩ – Bereich.

Die Tabelle ist nicht geeignet,
um die zulässige Leiterlänge für Schutz vor indirektes Berühren oder Kurzschluss zu ermitteln.

Zu 2)

Messung des Isolationswiderstands (Riso) – der elektrischen Anlage

Bei Durchführung der Messungen muss die Anlage von der Stromversorgung getrennt sein.
Die Messung erfolgt gewöhnlich am Speisepunkt.
Wird der geforderte Wert der Tabelle 6.1 nachgewiesen,
ist diese Messung bereits ausreichend,
andernfalls muss die Aufteilung in einzelne Stromkreisgruppen erfolgen.

  • Die Messung des Isolationswiderstandes muss zwischen den aktiven Leitern und dem Schutzleiter (PE) erfolgen.

  • In TN-C-Systemen erfolgt die Messung zwischen den aktiven Leitern und dem PEN-Leiter.

  • Sämtliche Schalter des Stromkreises müssen geschlossen sein.

  • Es dürfen keine Verbraucher oder Überspannungs-Schutzeinrichtungen (SPDs) angeschlossen sein, sofern diese entweder das Messergebnis beeinflussen oder durch die Messgleichspannung Schaden nehmen könnten.

  • Ein unter Messgleichspannung ermittelter Isolationswiderstand gilt als ausreichend, sofern die Werte der Tabelle 6.1 nicht unterschritten werden.

Ist das Abklemmen elektrischer Betriebsmittel vor der Messung nicht möglich oder
nicht sinnvoll (z. B. fest installierte Steckdosen mit eingebauter SPD),
so kann die Messgleichspannung auf 250V gesenkt werden.
Dabei ist jedoch ein Isolationswiderstand von mindestens 1 MΩ erforderlich.

Teile des Stromkreises, die z. B. durch wirksame Schutzeinrichtungen nicht gemessen werden können,
sind gesondert zu betrachten.

Hinweis

Es macht Sinn,
die Messungen bereits während der Errichtung einer Anlage vorzunehmen,
bevor die Verbrauchsmittel angeschlossen werden.
Der Neutralleiter sollte zur leichteren Messung von der Erdungsschiene getrennt werden.

Zu 3)

Messung des Isolationswiderstands (Riso) – der elektrischen Anlage

zur Bestätigung des Schutzes durch SELV, PELV oder durch Schutztrennung

Schutz durch Schutzkleinspannung SELV – in der Elektrotechnik

Durch Messung des Isolationswiderstandes ist die Trennung der aktiven Teile von anderen Stromkreisen und
der Erde nachzuweisen.
Die Mindestwerte dafür liefert Tabelle 6.1.

Schutz durch Schutzkleinspannung PELV – in der Elektrotechnik

Durch Messung des Isolationswiderstandes ist die Trennung der aktiven Teile von anderen Stromkreisen und
der Erde nachzuweisen.
Die Mindestwerte dafür liefert Tabelle 6.1.

Schutz durch Schutztrennung

Durch Messung des Isolationswiderstandes ist die Trennung der aktiven Teile von anderen Stromkreisen und
der Erde nachzuweisen.
Die Mindestwerte dafür liefert Tabelle 6.1.
Zu 4)

Messung des Isolationswiderstands bzw. Isolationsimpedanz von isolierenden Fußböden und isolierenden Wänden – in der Elektrotechnik

Die Messung dieser Widerstände gegen den Schutzleiter oder
gegen Erde erfolgt unter Nennspannung und
bei Nennfrequenz der elektrischen Anlage.

Bei Messungen unter Prüfspannungen von mehr als 50 V
ist der Ausgangsstrom zur Sicherheit auf 3,5 mA zu begrenzen.

Die Messung ist dabei an mindestens 3 unterschiedlichen willkürlichen Punkten erforderlich,
dabei muss eine Messung im Abstand von etwa 1 m zu
berührbaren fremden leitfähigen Teilen erfolgen.
Nur so ist eine realistische Bewertung möglich.

Bild B.2 zeigt beispielhaft das Prinzip des Verfahrens für die Messung des Isolationswiderstands von
Fußböden mit einer Prüfelektrode in Form einer quadratischen Metallplatte
mit 250 mm Seitenlänge.

Während der Messung ist die Metallplatte bei Fußböden mit einer Kraft von
etwa 750 Newton (N),
entspricht etwa 75 kg, anzudrücken, oder
bei Wänden mit etwa 250 N, entspricht etwa 25 kg.

Annahme:

Der Strom I wird von einem Außenleiter L1 über ein Messgerät I zur Prüfelektrode geleitet.
Die Spannung Ux wird durch ein Spannungsmessgerät ermittelt,
dessen Innenwiderstand mindestens 1MΩ beträgt.

Der Isolationswiderstand von Wand oder Fußboden berechnet sich dann wie folgt:

Zx = Ux / I
Zu 5)

Prüfung der Spannungspolarität – in der Elektrotechnik

Folgende Nachweise werden durch die Prüfung der Spannungspolarität erbracht:

  • Sämtliche einpolige Schalter sind nur in den Außenleitern verbaut.
  • Gleiches gilt für sämtliche Sicherungen und einpolige Steuer- sowie Schutzeinrichtungen.
  • Bei Lampen mit Bajonettfassung oder Edison-Schraubfassung müssen die äußeren Kontakte oder Schraubkontakte mit dem Neutralleiter verbunden sein, wenn dieser geerdet ist.
    Ausnahmen: Lampenfassungen E14 und E27 nach VDE 0161-1
  • Die Leitungen sind fachgerecht an Betriebsmittel und Steckdosen angeschlossen.

Zu 6)

Prüfung zur Bestätigung der Wirksamkeit
des Schutzes durch
automatische Abschaltung der Stromversorgung

Da in der öffentlichen Stromversorgung in Deutschland häufig das TN-System angewendet wird,
werden die folgenden Maßnahmen an diesem Beispiel erläutert.

Für ein TN-System

Bei einem Fehler mit vernachlässigbarer Impedanz zwischen Außenleiter und
leitfähigem Körper muss die Schutzeinrichtung den Stromfluss innerhalb
einer geforderten Zeitspanne (Abschaltzeit) automatisch unterbrechen.
Das gilt auch bei Fehlern zwischen Außenleiter und
Schutzleiter oder Neutralleiter bzw. PEN-Leiter.

Der Nachweis erfolgt durch entsprechende Prüfschritte und Messungen.
Für Endstromkreise mit einem Nennstrom kleiner als 32 A
gelten die in Tabelle 41.1 aufgeführten maximalen Abschaltzeiten.

Siehe auch VDE 0100-410 Teil 4-41.

Prüfschritte und Messverfahren – in der Elektrotechnik

▶ Prüfschritte

Die Prüfschritte „Besichtigen“ und „Erproben“ gelten als erfolgreich durchgeführt.

▶ Messverfahren

Zur Beurteilung des Abschaltverhaltens von Schutzeinrichtungen sind
Messungen mit Geräten nach DIN 0413 durchzuführen.
Gleichwertige Messgeräte sind ebenfalls zulässig.

Die Messgeräte sind regelmäßig auf ihren sicheren Zustand hin zu überprüfen und
zu kalibrieren.

Siehe auch: Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und Technische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1201.

2.1) Messung der Fehlerschleifenimpedanz (Zs) – in der Elektrotechnik

Die Fehlerschleifenimpedanz wird mit einem geeigneten Messgerät zwischen
Außenleiter und Schutzleiter oder PEN gemessen.
Diese Messung ist nur einmal pro Stromkreis durchzuführen,
allerdings an der ungünstigsten und
von der Schutzeinrichtung weitest entfernten Stelle.

Fehlerschleifen-Impedanzmessung; Messschaltung

Quelle: DGUV Information 203-072

 


Fehlerschleifen-Impedanzmessung im TN-System

Quelle: DGUV Information 203-072

 

Ermittlung der Fehlerschleifenimpedanz Zs:

In Stromkreisen mit RCD ist eine Fehlerschleifenimpedanzmessung nicht gefordert,
da der bei dieser Messung auftretende Prüfstrom zur ungewollten Auslösung der RCD führt.

Allerdings muss in solchen Stromkreisen für den Nachweis der Abschaltbedingungen der Überstromschutzorgane eine Netzimpedanzmessung durchgeführt werden.

Ziel der Fehlerschleifenimpedanzmessung ist der Nachweis,
dass der Fehlerschutz (Schutz gegen elektrischen Schlag bei indirektem Berühren)
durch die automatische Abschaltung der Stromversorgung gewährleistet wird.

Die Messung der Fehlerschleifenimpedanz im TN-System wird
zwischen den Außenleitern und dem Schutzleiter (L1-PE, L2-PE, L3-PE) durchgeführt.

An den übrigen Anschlüssen ist nur der niederohmige Durchgang des Schutzleiters zu prüfen.

Schutzeinrichtungen und Leiterquerschnitte sind dabei so zu wählen,
dass bei Körperschluss die Abschaltzeiten nicht überschritten werden.
Dabei kann die Berücksichtigung des durch Temperatur
ansteigenden Leiterwiderstandes erforderlich werden.

Die Fehlerschleifenimpedanz kann jedoch auch
durch Berechnung oder am Netzmodell ermittelt werden.
Dabei gilt für die Fehlerschleifenimpedanz Zs folgende Bedingung:

Zs = U0 / Ia

Zs = Schleifenimpedanz

U0 = Aussenleiterspannung gegen Erde

Ia = Auslösestrom des Überstromschutzorgan

Beispiel:

Ein B16 A – Automat
soll sicher innerhalb von 0,4 s auslösen.
Dann nehmen wir laut Auslösecharakteristik den
3 bis 5-fachen Nennstrom,
also 5 x 16 = 80 A

2.2) Prüfung der Kenndaten und/oder
der Wirksamkeit der zugeordneten Schutzeinrichtung

Geforderte Werte nach Versorgungssystem und Schutzeinrichtung:

 

Zs

▶ Fehlerschleifenimpedanz,

siehe Tabelle NB.1

Ia

▶ erforderlicher Abschaltstrom der vorgeschalteten Schutzeinrichtung,

siehe Tabelle NB.1

Ik

▶ möglicher Kurzschlussstrom im geprüften Stromkreis, siehe Messwert auf dem Messgeraät

ta

▶ Abschaltzeit der vorgeschalteten Schutzeinrichtung, z.B. Schmelzsicherung,

siehe Tabelle 41.1

Iausl

▶ Auslösestrom der vorhandenen Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD)

tausl

▶ Auslösezeit der vorhandenen Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD)

Siehe Tabelle NB.1 liefert die Abschaltbedingungen im TN-System.

Für

▶ Nennwechselspannung U0 230V und 50Hz

▶ Nennströme In von 2A bis 160A

zeigt sie die Mindestabschaltströme Ia für Abschaltzeiten kleiner gleich 5 Sekunden bzw.
kleiner gleich 0,4 Sekunden.

Die Spalten Zs zeigen die jeweils höchstzulässige Fehlerschleifenimpedanz.

Sie ist für folgende Schutzeinrichtungen gültig:

° Niederspannungssicherungen nach VDE 0636-10, Betriebsklasse gG

° Leitungsschutzschalter nach VDE 0641-11 und VDE 0641-12

° Leistungsschalter nach VDE 0660-101 und VDE 0660-115

In der Praxis sind mögliche Messfehler und
Fehler in den Messmethoden zu berücksichtigen.
Messfehler gewinnen gerade im Grenzbereich der zulässigen Werte stark an Bedeutung.

Da die Messungen mit kleinen Stromstärken bei Raumtemperatur durchgeführt werden,
kann das nachfolgend

beschriebene Verfahren verwendet werden,
um den Anstieg der Leiterwiderstände mit steigender Temperatur aufgrund von Fehlern zu berücksichtigen und
für TN-Systeme nachzuweisen,
dass der gemessene Wert der Fehlerschleifenimpedanz die Anforderungen von DIN VDE 0100-410

(VDE 0100-410):2007-06, Abschnitt 411.4 erfüllt.

Die Anforderungen werden als erfüllt angesehen,
wenn der gemessene Wert der Fehlerschleifenimpedanz die folgende Bedingung erfüllt:

Schleifenimpedanz unter Berücksichtigung des 2/3 Wertes aud der DIN VDE 0100-600 Abschnitt D.6.4.3.7.2

(Quelle: VDE 0100-600:2017-06 Abs. D.6.4.3.7.2)

 

Dabei ist

Zsm
die gemessene Impedanz der Fehlerstromschleife beginnend und endend an der Fehlerstelle;

U0
die Spannung zwischen Außenleiter und geerdetem Neutralleiter (V);

Ia
der Strom,
der die automatische Auslösung der Schutzeinrichtung innerhalb der angegebenen Zeit

nach den in DIN VDE 0100-410 (VDE 0100-410):2007-06, Abschnitt 411.3.2.2 oder 411.3.2.3 oder
411.3.2.4 festgelegten Bedingungen bewirkt.

Wenn der gemessene Wert der Fehlerschleifenimpedanz größer ist als
2U0 / 3Ia
kann eine genauere Bewertung der Einhaltung von
DIN VDE 0100-410 (VDE 0100-410):2007-06, Abschnitt 411.4 erfolgen,
indem man den Wert der Fehlerschleifenimpedanz nach dem folgendem Verfahren bestimmt:

a)

Zuerst wird die Netzinnenimpedanz Ze aus Außenleiter und geerdetem Neutralleiter des Versorgungsstromkreises am Speisepunkt der
Anlage gemessen;

b)

anschließend werden die elektrischen Widerstände des Außenleiters und des Schutzleiters der
Verteilungsstromkreise gemessen;

c)

danach werden die elektrischen Widerstände des Außenleiters und
des Schutzleiters des Endstromkreises
gemessen;

d)

die Werte der nach a), b) und c) gemessenen elektrischen Widerstände erhöhen sich mit steigender Leitertemperatur,
wobei im Fall von Fehlerströmen die durch die
Schutzeinrichtung freigesetzte Energie
zu berücksichtigen ist;

e)

die nach

d) erhöhten Widerstandswerte werden schließlich zum Wert der Schleifenimpedanz Ze aus Außenleiter und
geerdetem Neutralleiter hinzugefügt,
wodurch man einen realistischen Wert für
Zs
unter Fehlerbedingungen erhält.

Zur Berücksichtigung der Betriebsmessabweichung (Fehler des Messgeräts),
der systematischen Fehler (Fehler durch Messmethode) und
der temperaturabhängigen Leiterwiderstände kann man vereinfachend die
Messwerte verdoppeln bzw. halbieren.

Die Verdoppelung der Messwerte findet bei oberen Grenzwerten bzw. Maximalwerten statt,
während die Halbierung bei Mindestwerten angewendet wird.
Auf diese Art sind die Messwerte stets auf der sicheren Seite.

Beispiele für Maximalwerte:

Erdungswiderstand, Schleifenimpedanz im TN-Sytem

Beispiele für Minimalwerte:

erforderlicher Abschaltstrom im TN-System, Isolationswiderstand

Sind die Anforderungen mit dieser Näherung jedoch nicht eindeutig sicher erfüllt,
ist eine genaue Kontrollrechnung erforderlich.

ausführliche Rechnung der Schleifenimpedan
Zu 7)

Prüfung zur Bestätigung der Wirksamkeit des zusätzlichen Schutzes in elektrotechnischen Anlagen

Die Messung der Schleifenimpedanz ist in der Regel nicht erforderlich bei
Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) mit IΔN ≤ 500mA als Abschalteinrichtung.

Die Wirksamkeit einer Fehlerstromschutzeinrichtung gilt als nachgewiesen,
wenn durch Betätigung der Prüftaste des RCDs die mechanische Bereitschaft bestätigt wurde und
die automatische Abschaltung bei einem Fehlerstrom stattfindet,
der kleiner oder gleich dem Bemessungsfehlerstrom des RCD ist.

Moderne Messgeräte können inzwischen die Abschaltzeit anzeigen (Tabelle 41.1).

Ist ein zusätzlicher Schutzpotentialausgleich vorgesehen,
muss auch dessen ordnungsgemäße Funktion nachgewiesen werden.

Dabei gelten für den Widerstand R zwischen gleichzeitig berührbaren Körpern und
fremden leitfähigen Teilen folgende Bedingungen:

  • R ≤ 50V / Ia in Wechselspannungssystemen
  • R ≤ 120V / Ia in Gleichspannungssystemen

Ia: Strom in A, der die Abschaltung bewirkt

  • Ia = IΔN bei Fehlerstromschutzeinrichtungen
  • Ia = Strom für die Abschaltung innerhalb 5s nach Tabelle NB.1 bei Überstrom-Schutzeinrichtungen

Zu 8)

Prüfung der Phasenfolge der Außenleiter in elektrotechnischen Anlagen

Bei mehrphasigen Stromkreisen ist die Reihenfolge der Phasen zu prüfen.
Dabei müssen Drehstromsteckdosen ein Rechtsdrehfeld aufweisen.
Dieses liegt dann vor,
wenn die Kontaktbuchsen von vorne im Uhrzeigersinn betrachtet die
Phasenfolge L1, L2, L3 aufweisen. Siehe unten stehendes Bild.


Phasenfolge bei Drehstromsteckdosen aus DIN VDE 0100-600.
Zu 9)

Funktionsprüfung der Betriebsmittel in elektrotechnischen Anlagen

Die Funktionsprüfung von Betriebsmitteln dient dem Nachweis,
dass sie nach VDE 0100 richtig verbaut und eingestellt sind.

Beispiele für Betriebsmittel:

Schaltgerätekombinationen, Antriebe, Isolationsüberwachungseinrichtungen,
Not-Aus-Systeme, Stelleinrichtungen, Verriegelungen.

Beispiele für Funktionsprüfungen:

Wirksamkeit der Sicherheitseinrichtungen,
Nachweis der mechanischen Funktionsbereitschaft (RCDs, IMDs, RCMs),
Kontrolle der Funktionsfähigkeit von Meldeeinrichtungen und
Anzeigeeinrichtungen, der Schaltstellungsanzeige ferngesteuerter Schalter oder
akustischer Signalgeber.
Zu 10)

Prüfung des Spannungsfalls in elektrotechnischen Anlagen

Ermittelt wird der Spannungsfall vom Schnittpunkt von Verteilungsnetz und
Verbraucheranlage bis zum Anschlusspunkt eines Verbrauchsmittels.

Die Maximalwerte liefert Tabelle G.5.2.1 (Tabelle 5)

Siehe auch:

Hinweise:

Für Motoren während des Anlaufs und
Verbrauchsmittel mit hohen Einschaltströmen sind Abweichungen zulässig.

Transiente Spannungen oder Überspannungen bei
Störungen dürfen als kurzzeitige Effekte vernachlässigt werden.

 

Folgende Messungen dienen der Kontrolle des Spannungsfalls:

 

  • Vergleich des Spannungsunterschieds mit und ohne Nennlast

  • Vergleich des Spannungsunterschieds mit und ohne angeschlossenem Verbraucher bei anschließender Hochrechnung auf die Nennlast

  • Impedanzmessung des Stromkreises

Bereits bei der Planung einer Anlage ist die Einhaltung
des zulässigen Spannungsfalls zu beachten.

Tabelle P.6 zeigt die Maximalwerte des Spannungsfalls
laut TAB (Technische Anschlussbedingungen) im Hauptstromversorgungssystem.

Zu 11)

Erstellen eines vollständigen Prüfberichts – in der Elektrotechnik

Ist die Prüfung abgeschlossen,
muss ein Prüfbericht der elektrischen Anlage erstellt werden.

Darin wird dem Betreiber der Anlage bestätigt,
dass diese den gesetzlichen Bestimmungen und Normen (DIN, VDE) entspricht und
für den sicheren Betrieb geeignet ist.

Für jeden Stromkreis sind die Prüfergebnisse
einschließlich der vorhandenen Schutzeinrichtungen detailliert und
vollständig zu dokumentieren.

Alle Ergebnisse aus Besichtigen, Erproben und Messen
sind durch den Prüfer zu bewerten.
So wird beurteilt,
ob die Anforderungen der Norm erfüllt sind.
Auch zulässige Werte, die jedoch deutlich von den zu erwartenden Werten abweichen,
müssen in der Bewertung Berücksichtigung finden.

Die Gesamtbewertung durch den Fachmann stellt dann das Prüfergebnis dar.

Sämtliche relevanten Anlagen- und Messwerte sind aufzuführen.
Auch die Verantwortlichkeiten der Prüfer müssen daraus hervorgehen.
Gleichzeitig ist ein empfohlener Zeitraum bis zur ersten Wiederholungsprüfung anzugeben.
Die Dokumentation erfolgt in schriftlicher oder
geeigneter elektronischer Form.

Sind die anerkannten Regeln der Technik
durch die Prüfung nicht eingehalten,
so ist nach Fehlersuche und Beseitigung der Ursachen die Prüfung zu wiederholen.

Mindestangaben im Prüfbericht – in der Elektrotechnik

Folgende Angaben sollen mindestens enthalten sein:

  • Name und Anschrift des Auftraggebers

  • Bezeichnung der Prüfstelle (Anlagen-, Stromkreisnummer usw.)

  • alle ermittelbaren Ergebnisse für die vorgesehenen messtechnischen Prüfungen

  • Angaben der verwendeten Messgeräte (Hersteller, Typbezeichnung)

  • Name und Anschrift zur Identifikation des Prüfers

  • Prüfdatum Unterschrift des Prüfers

Von der wiederkehrenden Prüfung ist ebenfalls ein Prüfbericht zu erstellen.

Im Falle juristischer Auseinandersetzungen
ist somit eine nachvollziehbare fachliche Verantwortlichkeit dokumentiert.

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