ET1 / 4 "Installieren und Prüfen elektrischer Systeme"

Begriffe und technische Grundlagen

2.1 Anlagen und Netze

2.2 Betriebsmittel, Verbrauchsmittel und Anschlussarten

2.3 Leiterarten, Stromverteilungssysteme, elektrische Größen

 

2.1 Anlagen und Netze

Der Begriff Starkstromanlage ist in VDE 0100-200, nationaler Anhang NC,
Abschnitt NC.1.1 definiert.
Danach geht es bei diesem Begriff um eine elektrische Anlage mit Betriebsmitteln zum
Erzeugen, Umwandeln, Speichern, Fortleiten, Verteilen und Verbrauchen elektrischer Energie
mit dem Zweck des Verrichtens von Arbeit –
z. B. in Form mechanischer Arbeit, zur Wärme- und Lichterzeugung oder bei elektrochemischen Vorgängen.

In einer Anmerkung wird betont, dass
Starkstromanlagen gegen elektrische Anlagen anderer Art nicht immer eindeutig
abgegrenzt werden können, und es wird dabei auf die Tatsache aufmerksam gemacht,
dass die Werte von Spannung, Strom und Leistung allein keine ausreichenden Unterscheidungsmerkmale sind.

Die Begriffe Verteilungsnetz und Verbraucheranlage hängen unmittelbar miteinander zusammen.
In der öffentlichen Energieversorgung ist die Abgrenzung zwischen Verteilungsnetz und Verbraucheranlage klar festgelegt (Bild unten).
Dabei stimmt die Definition mit den Festlegungen in der Niederspannungsanschlussverordnung ( NAV) überein.

Für Industrieanlagen ist als Abgrenzung die Abgangsklemme
der letzten Verteilung vor den Verbrauchsmitteln –
also am Anfang der Endstromkreise – festgelegt
(siehe DIN VDE 0100-200:2006-06, Abschnitt NC.1.4).

Begriff – Netzabgrenzung

Begriffe im Freileitungsnetz

Begriffe im Kabelnetz

Als elektrische Anlage (von Gebäuden) sind alle einander zugeordnete
elektrische Betriebsmittel mit koordinierten Kennwerten einzuordnen,
die für den Zweck bestimmt sind, die Versorgung mit elektrischer Energie zu gewährleisten.

Hierzu gehören z. B. Hauptverteilungen und Unterverteilungen, Kabel und Leitungen,
Installationskanäle und Installationsrohre, Steckdosen und Schalter sowie Verbrauchsmittel.

Der Speisepunkt einer elektrischen Anlage (Anfang der elektrischen Anlage) ist der Punkt,
an dem die elektrische Energie in die Anlage (in der Regel die Verbraucheranlage)
eingespeist wird.
Dieser Punkt kann ein Hausanschlusskasten,
eine Hauptverteilung oder eine dem gleichen Zweck dienende andere Einrichtung sein.

Als Hausinstallation gilt eine Anlage mit einer Nennspannung bis 250 V gegen Erde.
Der Umfang der Anlage muss in Art und Ausführung einer Wohnung entsprechen.

Häufig wird in diesem Zusammenhang von Wohnungen und „ähnlichen Nutzungseinheiten“ gesprochen,
wie z. B. im § 7 der Feuerungsanordnung (FeuAO).

Beispiele:

Wohnungen, kleinere Büros, kleine trockene Werkstätten für Optiker, Sattler,
Schuhmacher, Uhrmacher, Einzelhandelsgeschäfte usw.

Kfz-Werkstätten, Schmiedewerkstätten, Nasswerkstätten, Färbereien, Gerbereien,
Wäschereien, Bürohäuser, Warenhäuser und ähnliche Anlagen
gehören nicht zu den Hausinstallationen.

Eine Freileitung ist die Gesamtheit einer zur Fortleitung der
elektrischen Energie dienenden Anlage, bestehend aus Masten, Dachständern, Verankerungen,
Querträgern, Isolatoren, Leiterseilen und dgl.,
die oberirdisch verlegt sind.

Für Freileitungen bis 1 000 V gilt DIN VDE 0211.

Die Begriffe Hausanschlussleitung, Hauseinführung, Hauseinführungsleitung und
Hausanschlusskasten nach DIN VDE 0211 für Freileitung und DIN VDE 0100-732 für Kabel sind in den Bildern unten dargestellt.

Eine elektrische Anlage im Freien ist eine Anlage,
die außerhalb des Gebäudes als Teil einer Verbraucheranlage auf
Straßen, Wegen oder Plätzen betrieben werden soll.
Dabei kann man unterscheiden in „geschützte Anlagen“ und in
„ungeschützte Anlagen“:

  • geschützte Anlagen im Freien sind elektrische Anlagen an und unter Überdachungen,
    Toreinfahrten, überdachten Tankstellen usw.
  • ungeschützte Anlagen im Freien sind elektrische Anlagen an Gebäudeaußenwänden,
    auf Dächern, auf Höfen, Gärten, Bauplätzen usw.

Stromkreis ist die geschlossene Strombahn zwischen Stromquelle und Verbrauchsmittel.
Zu unterscheiden sind:

  • Hauptstromkreise sind Stromkreise, die Betriebsmittel zum
    Erzeugen, Umformen, Verteilen, Schalten und Verbrauch elektrischer Energie enthalten.
  • Hilfsstromkreise sind Stromkreise für zusätzliche Funktionen,
    z. B. Steuer-, Melde- und Messstromkreise.

Nach Teil 200 sind gemäß internationalen Festlegungen noch folgende Begriffe
für elektrische Anlagen in Gebäuden üblich:

  • Stromkreis einer Anlage (von Gebäuden).
    Hierzu gehören alle Betriebsmittel einer Anlage, die von demselben Speisepunkt aus versorgt und
    durch dieselbe Überstrom-Schutzeinrichtung geschützt wird.
    Dabei ist ein– Verteilungsstromkreis ein Stromkreis, der eine Elektroverteilung
    (Schaltschrank/ Schaltgeräte-Kombination) versorgt.
    – Endstromkreis ein Stromkreis, an dem unmittelbar Verbrauchsmittel oder
    Steckdosen angeschlossen sind.
  • Eine elektrische Anlage für Sicherheitszwecke ist eine Anlage,
    die dazu bestimmt ist, die Funktion von elektrischen Betriebsmitteln
    (bei Ausfall der Versorgungsspannung) aufrechtzuerhalten, die von wesentlicher Bedeutung sind:
    – für die Sicherheit und Gesundheit von Personen und Nutztieren und/oder
    – zur Vermeidung von Umweltschäden und Schäden an Betriebsmitteln,
    wenn das Vermeiden von Umweltschäden und das Vermeiden von Schäden an anderen
    Betriebsmitteln durch nationale Rechtsvorschriften verlangt werden.
  • Eine Stromquelle für Sicherheitszwecke ist eine Stromquelle,
    die dazu bestimmt ist, als Teil einer elektrischen Anlage für
    Sicherheitszwecke verwendet zu werden.
  • Ein Stromkreis für Sicherheitszwecke ist ein Stromkreis, der dazu bestimmt ist,
    als Teil einer elektrischen Anlage für Sicherheitszwecke verwendet zu werden.
  • Eine Ersatzstromversorgungsanlage ist eine Stromversorgungsanlage,
    die dazu bestimmt ist, die Funktion einer elektrischen Anlage oder von einem Teil oder
    mehreren Teilen einer Anlage bei einer Unterbrechung der üblichen Stromversorgung
    aus anderen Gründen als für Sicherheitszwecke aufrechtzuerhalten.
  • Eine Ersatzstromquelle ist eine Stromquelle, die dazu bestimmt ist,
    die Versorgung einer Anlage bei einer Unterbrechung der üblichen Stromversorgung
    aus anderen Gründen als für Sicherheitszwecke aufrechtzuerhalten.

2.2 Betriebsmittel, Verbrauchsmittel und Anschlussarten

Betriebsmittel sind alle Gegenstände und Einrichtungen zum:

  • Erzeugen – z. B. Generator, Elemente
  • Fortleiten – z. B. Kabel, Leitungen, Schalter, Schutzorgane, Steckdosen
  • Verteilen – z. B. Schaltanlagen, Umspannanlagen
  • Speichern – z. B. Akkumulatoren
  • Umsetzen – z. B. Transformatoren, Motorgenerator
  • Verbrauchen – z. B. Leuchten, Motoren, Wärmegeräte, Haushaltsgeräte u. Ä.von elektrischer Energie.

Verbrauchsmittel sind elektrische Betriebsmittel, die häufig als „Stromverbraucher“ bezeichnet werden.
Sie dienen dem Umsetzen der elektrischen Energie in eine andere Energieart, wie in:

  • chemische Arbeit, z. B. Verkupfern, Vergolden im Elektrolyt oder Aluminiumgewinnung
  • mechanische Arbeit, z. B. Motorantriebe in den vielfältigsten Fällen
  • Erzeugung von Schall, z. B. Rundfunk und Fernsehen, Tongenerator
  • Erzeugung von Strahlung, z. B. Wärme (Heizgeräte), Licht, Infrarot, Ultraviolett

Für die Aufstellung von elektrischen Betriebs- und Verbrauchsmitteln gibt es folgende Möglichkeiten:

  • ortsveränderlich
    ist ein Betriebs- oder Verbrauchsmittel, das während des Betriebs bewegt werden kann oder muss oder
    das leicht von einem Platz zum anderen gebracht werden kann, während es an den Versorgungsstromkreis bzw.
    Endstromkreis angeschlossen bleibt, beispielsweise
    Bohrmaschine, Staubsauger, Rasenmäher, Rasierapparat, Toaster, Küchengeräte (Grill, Handmixer) usw.Dabei sind Handgeräte ortsveränderliche Verbrauchsmittel, die während des üblichen Gebrauchs in der Hand gehalten werden,
    wobei ein eingebauter Motor fester Bestandteil des Betriebsmittels sein kann (Bohrmaschine),
    aber nicht sein muss
    (Lötkolben, Frisierstab).Zu den ortsveränderlichen Verbrauchsmitteln zählen auch handgeführte Elektrowerkzeuge.
    Diese sind in der Normenreihe DIN VDE 0740 behandelt und sind dort folgendermaßen definiert:Ein handgeführtes Elektrowerkzeug ist ein Elektrowerkzeug mit einer elektromotorisch oder elektromagnetisch angetriebenen Maschine, die so gebaut ist, dass Motor und Maschine eine Baueinheit bilden,
    die leicht an ihren Einsatzort gebracht werden kann und die während des Gebrauchs von Hand geführt wird
    oder in einer Halterung befestigt ist.
  • ortsfest
    ist ein fest angebrachtes Betriebs- oder Verbrauchsmittel, das keine Tragevorrichtung besitzt und
    dessen Masse so groß ist, dass es nicht leicht bewegt werden kann.Nach IEC-Normen ist diese Masse für Haushaltsgeräte mit
    maximal 18 kg festgelegt (siehe VDE 0100-200, Abschnitt 826-16-06).Beispielsweise Elektroherd, Speicherheizgerät, größere Motoren, Waschmaschinen,
    Geschirrspüler, Kühl- und Gefriergeräte usw.
    Dabei sind fest angebrachte Betriebsmittel auch solche Betriebs- oder Verbrauchsmittel,
    die über eine Haltevorrichtung verfügen oder in einer anderen Weise (mit Dübeln befestigt)
    fest an einer bestimmten Stelle montiert sind,
    z. B. Speicherwasserwärmer oder Durchflusserwärmer.
    Leitungen hingegen werden entweder als fest verlegte (ortsfest) oder
    bewegliche (ortsveränderlich) Leitungen bezeichnet, wobei Folgendes gilt:
  • fest verlegtist eine Leitung, die aufgrund ihrer Verlegung keine Änderung in ihrer Lage erfährt,
    also in oder unter Putz verlegt ist oder durch Schellen an einer Wand,
    Decke o. Ä., bzw. an einem Spanndraht befestigt ist.
  • beweglichist eine Leitung, wenn sie zwischen den Anschlussstellen beliebig bewegt werden kann, auch dann,
    wenn es sich um ortsfest montierte Betriebsmittel handelt, wobei der Anschluss wie folgt möglich ist:
    – an beiden Seiten fest, z. B. Elektroherd
    – eine Seite fest, andere Seite beweglich, z. B. Bügeleisen, Stecker
    – beide Seiten beweglich, z. B. Verlängerungsleitung oder Leitung mit Stecker und Gerätestecker.

Als fester Anschluss einer Leitung oder eines Kabels gilt die Befestigung eines Leiters durch:

  • Schrauben – z. B. Lüsterklemme, Herdanschlussdose
  • Löten – z. B. Lötkabelschuh
  • Schweißen – z. B. Schweißverbindungen
  • Nieten – z. B. Nietverbinder
  • Kerben – z. B. Kerbverbinder im Freileitungsbau
  • Quetschen – z. B. Quetsch- oder Pressverbinder
  • Crimpen – z. B. Crimpverbinder

2.3 Leiterarten, Stromverteilungssysteme, elektrische Größen

 

Bei Betrachten derzeitiger Stromverteilungssysteme und deren Leiterbezeichnungen muss die
geschichtliche Entwicklung berücksichtigt werden.
Gleichstromsysteme wiesen dabei die Tendenz zu ständiger Spannungserhöhung von
65 V, 110 V und 220 V auf.

Bei Drehstrom waren die Spannungen 3 x 125 V für Lichtanlagen und 3 x 500 V für Kraftanlagen üblich (Bilder unten).

Die genannten Netze wurden gegen Erde isoliert betrieben.
Erdung eines Netzpunktes war nicht üblich.
Zusätzliche Schutzmaßnahmen waren – ausgenommen für 3 x 500 V – nicht erforderlich und deshalb auch nicht üblich.

Durch die Erhöhung der Nennspannungen der verschiedenen Systeme auf
440/220 V Gleichspannung und 3 x 220/127 V bzw. 3 x 380/220 V Wechselspannung,
verbunden mit der unmittelbaren Erdung des Mittelpunkt- bzw. Sternpunktleiters,
war eine Gefährdung von Mensch und Tier bei fehlerhaften Anlageteilen gegeben.

Seit etwa 1930 sind deshalb zusätzliche Schutzmaßnahmen gefordert.
Das in Bild unten, Geerdete Gleich- und Drehstromsysteme,
dargestellte Drehstromsystem ist das in Deutschland am häufigsten vorkommende System.

Von der IEC wird zur Zeit die weltweite Normung einer einheitlichen Spannung vorangetrieben,
um die unterschiedlichen Spannungen zu vereinheitlichen.

Die künftige Versorgungsspannung liegt nach DIN EN 60038 (VDE 0175-1):2012-04 (CENELEC-Normspannungen)
einschließlich der Toleranzen
bei 400/230 V ± 10 %.

Demnach wäre eine Versorgungsspannung zwischen
U0 = 207 V bis 253 V möglich.

Elektrische Größen sind zunächst nach DIN 40200 „Nennwert, Grenzwert, Bemessungswert, Bemessungsdaten“ zu unterscheiden in:

  • Nennwert (en: nominal value)
    Ein geeigneter gerundeter Wert einer Größe zur Benennung, Bezeichnung oder
    Identifizierung eines Elements, einer Gruppe oder einer Einrichtung, z. B.
    Nennspannung, Nennstrom, Nennleistung, Nennfrequenz und dergleichen (IEV 15116-09).
  • Bemessungswert (en: rated value)
    Ein für eine vorgegebene Betriebsbedingung geltender Wert einer Größe,
    der im Allgemeinen vom Hersteller für die Bemessung für ein Gerät, Element, eine Gruppe oder
    eine Einrichtung festgelegt wird, z. B. Bemessungsspannung,
    Bemessungsstrom und dergleichen (IEV 151-16-08).
  • Grenzwert (en: limiting value)
    Der in einer Festlegung enthaltene größte oder kleinste zulässige Wert einer Größe, z. B.
    oberer Grenzwert der Spannung 12 kV;
    unterer Grenzwert der Spannung 10 kV (IEV 151-16-10).
  • Bemessungsdaten (en: rating)
    Die Zusammenstellung von Bemessungswerten und Betriebsbedingungen
    (IEV 151-16-11).

Ungeerdete Gleich- und Drehstromsysteme

 


Quelle: VDE 0100 und die Praxis

Geerdete Gleich- und Drehstromsysteme


Quelle: VDE 0100 und die Praxis


Der Bemessungsstrom Ir
ist die Bemessungsgröße für eine Anlage, einen Stromkreis oder ein Betriebsmittel.
Der Betriebsstrom Ib ist der Strom, der im ungestörten Betrieb fließen soll.
Die zulässige Dauerstrombelastbarkeit – auch zulässige Strombelastbarkeit –
Iz ist der höchste Strom, der von einem Leiter unter festgelegten Bedingungen dauernd
geführt werden kann, ohne
dass seine zulässige Dauertemperatur überschritten wird.
Überstrom ist jeder Strom, der die zulässige Strombelastbarkeit Iz überschreitet.

Überstrom ist der Oberbegriff für:

  • Überlaststrom, ein Überstrom, der in einem fehlerfreien Stromkreis auftritt
  • Kurzschlussstrom , auch unbeeinflusster vollkommener Kurzschlussstrom,
    ein Überstrom, der infolge eines Fehlers zwischen zwei aktiven Leitern zum Fließen kommt.

Der Ansprechstrom – auch vereinbarter Ansprechstrom – ist der festgelegte Wert des Stroms,
der eine Schutzeinrichtung innerhalb einer festgelegten Zeit zum Ansprechen bringt.
Siehe z. B. die Strom-Zeit-Kennlinie einer Schmelzsicherung.

Mit einer Überstromüberwachung soll festgestellt werden, ob eine bestimmte Stromstärke während einer festgelegten Zeit
einen vorgegebenen Wert überschreitet.

Die Nennspannung Un ist die Spannung, nach der ein Netz, Netzelement oder
ein Betriebsmittel benannt ist und auf die bestimmte Betriebseigenschaften bezogen werden.

Die Bemessungsspannung Ur ist die Spannung,
für die ein Betriebsmittel (Gerät) bemessen ist.

Vorgegebene Spannungswerte für Gleich- und Wechselspannungen

bis 1 000 V AC und 1 500 V DC nach DIN EN 60038 (VDE 0175-1):2012-04

Gleichspannung in V Wechselspannung in V
(U bzw. U0/U)*
6 6
12 12
24 24
36  
48 48
60  
72  
96  
110 110
  230
  230/400
440  
  400/690
750  
  1000
1500  

* Bei vorhandenem Neutralleiter wird zunächst die Spannung Außenleiter-Neutralleiter (U0) angegeben und
danach die zwischen den Außenleitern (U)

Die niedrigste Spannung eines Netzes
ist der niedrigste Spannungswert, der in einem beliebigen Augenblick an einer beliebigen Stelle
unter normalen Betriebsbedingungen auftritt.
Einschwingvorgänge, Überspannungen und zeitweilige Spannungsschwankungen werden dabei nicht berücksichtigt.

In der Verbraucheranlage spricht man auch von der

“höchsten Spannung der Anlage“.
Dies ist der höchste Effektivwert der Spannung zwischen den Außenleitern
in der betrachteten elektrischen Anlage, für die die Isolation der Anlage ausgelegt wurde
(siehe DIN EN 61936-1 (VDE 0101-1)).

Die höchste Spannung eines Netzes
ist der größte Spannungswert, der in einem beliebigen Augenblick an einer beliebigen Stelle des Netzes
unter normalen Betriebsbedingungen auftritt.

Einschwingvorgänge, Überspannungen, Lasthöhe und
dgl. werden dabei nicht berücksichtigt.

Die Betriebsspannung
ist die zu einem bestimmten Zeitpunkt an jedem beliebigen
Ort des Stromkreises zwischen den Leitern herrschende Spannung.

Die verschiedenen Spannungsbereiche für AC und DC sind im CENELEC-HD 60193 und in der
IEC-Publikation 60449 „Spannungsbereiche für elektrische Anlagen von Gebäuden“ dargestellt (Tabelle unten).

In der Tabelle unten ist U die Nennspannung des Netzes, wobei bei Wechselspannung der Effektivwert gilt.
Eine oberschwingungsfreie Gleichspannung liegt vor, wenn eine überlagerte sinusförmige Wechselspannung eine
Welligkeit von nicht mehr als 10 % effektiv aufweist.

Darstellung der Spannungsbereiche für AC und DC

Spannungsbereich Stromart geerdete Netze isolierte oder nicht wirksam geerdete Netze
    Außenleiter-Erde Außenleiter-Außenleiter1)  
AC2)
DC3)
  U ≤ 50 V
U ≤ 120 V
 
AC2)
DC3)
50 V < U ≤ 600 V
120 V < U ≤ 900 V
50V < U
50 V <U
1000 V
1500 V
1) Für AC gilt die Spannung zwischen Außenleiter L1, L2 und L3
für DC gilt die Spannung zwischen den Leitern L+ und L-
2) Für AC gelten Effektivwerte
3) Die Werte für DC gelten für oberschwingungsfreie Gleichspannung

Eine Gleichspannung gilt als oberschwingungsfrei,
wenn bei einer Nennspannung von U = 120 V der maximale Scheitelwert von 140 V
nicht überschritten wird
(Umax = 120 V + 10 % ∙ √2 = 120 V + 12 V ∙ √2 = 137 V).

Bei U = 60 V darf der maximale Scheitelwert bei 70 V liegen
(Umax = 60 V + 10 % ∙ √2 = 60 V + 6 V ∙ √2 = 68,5 V).

Wenn in einem isolierten oder nicht wirksam geerdeten System ein
Neutralleiter (Wechselstrom) oder Mittelleiter (Gleichstrom) mitgeführt wird, und
es werden elektrische Betriebsmittel zwischen einem Außenleiter und
dem Neutralleiter/ Mittelleiter angeschlossen,
so ist die Isolation der Betriebsmittel so auszuwählen,
dass sie der Spannung zwischen den Außenleitern entspricht.

Der Spannungsbereich I gilt für Anlagen, bei denen der Schutz gegen elektrischen Schlag
durch die maximal zulässige Höhe der Spannung sichergestellt werden soll
(z. B. Kleinspannung SELV und PELV), und
für Anlagen, in denen die Spannung aus Funktionsgründen begrenzt ist
(z. B. Fernmeldeanlagen, Signalanlagen, Klingelanlagen, Steuer- und Meldestromkreise).

Der Spannungsbereich II umfasst die Spannungen zur Anwendung in Hausinstallationen sowie in
gewerblichen und industriellen Anlagen (z. B. alle Spannungswerte der öffentlichen Energieversorgung unter
1 000 V Wechselspannung und 1 500 V Gleichspannung).

Die Einteilung der Spannungsbereiche I und II schließt nicht aus, dass
für besondere Anwendungsfälle in den entsprechenden Bestimmungen dazwischen
liegende Werte festgelegt werden können
(z. B. U = 25 V Wechselspannung für Spielzeugeisenbahnen oder
U = 500 V Wechselspannung für Sekundärstromkreise bei der Schutztrennung).

Als Spannung gegen Erde gilt:

  1. in Netzen mit geerdetem Sternpunkt
    die Spannung eines Außenleiters gegen einen geerdeten Netzpunkt,
    also 230 V in einem 230/400-V-Netz
  2. in Netzen mit ungeerdetem Sternpunkt die Außenleiterspannung,
    obwohl die Spannung gegen Erde normalerweise gleich null ist;
    es muss aber damit gerechnet werden, dass an einem Leiter ein Erdschluss auftritt und
    dann die Außenleiterspannung anliegt.

In der unten stehenden Tabelle sind die Leiterarten AC beschrieben.

Benennung Schaltzeichen nach
DIN EN 60617-11
alphanumerische Kennzeichnung nach
DIN EN 60446
(VDE 0198)
farbliche Kennzeichnung nach
DIN VDE 0293-308
(VDE 0293-308)
Definition nach
Teil 200
Außenleiter L1/L2/L3 alle Farben außer Grün-Gelb,
Grün, Gelb,
mehrfarbige Kennzeichnung
Leiter, die die
Stromquelle mit den
Verbrauchsmitteln
verbinden
Neutralleiter
(früher
Mittelleiter)
N in der Regel blau Leiter, der mit dem
Mittel- oder Sternpunkt
verbunden ist
Schutzleiter PE muss
grün-gelb
sein
Leiter, der zum Schutz
von Körpern oder
einzubeziehenden
Metallteilen dient
PEN-Leiter
(früher
Nullleiter)
PEN muss
grün-gelb
sein
Leiter, der die Funktion
von Neutralleiter
und Schutzleiter in
sich vereinigt
Die farbige Kennzeichnung der verschiedenen Leiterarten in Kabeln, Leitungen sowie von
Schienen ist in Kapitel „Allgemeines über Kabel und Leitungen“ behandelt.
Eine Gehäuseabgrenzung wird wie der Schutzleiter dargestellt, aber dünner gezeichnet.
Der PEN-Leiter ist seit dem 01.01.1997 nach VDE 0100-510 an den Anschlussstellen zusätzlich
„blau“ zu markieren (siehe Abschnitt „Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel – Kennzeichnung“).

Leiter und ihre Bedeutung

Außenleiter sind Leiter,

die im üblichen Betrieb unter Spannung stehen und
in der Lage sind, zur Übertragung oder Verteilung elektrischer Energie beizutragen,
aber keine Mittelleiter oder Neutralleiter sind (IEV 195-02-08). Es sind
Leiter, die eine Stromquelle mit dem Verbraucher verbinden.

Neutralleiter ist ein Leiter,

der mit dem Neutralpunkt elektrisch verbunden und
in der Lage ist, zur Verteilung elektrischer Energie beizutragen (IEV 195-02-06).
Der Neutralleiter ist in einem Mehrphasensystem mit dem Sternpunkt und in
einem Einphasensystem mit dem Mittelpunkt verbunden.

Schutzleiter (Bezeichnung PE)

ist ein Leiter zum Zweck der Sicherheit, zum
Beispiel zum Schutz gegen elektrischen Schlag (IEV 195-02-09). Der Schutzleiter
hat die Aufgabe, die elektrische Verbindung folgender Teile sicherzustellen:
– Körper der elektrischen Betriebsmittel
– fremde leitfähige Teile
– Haupterdungsklemmen, Haupterdungsschiene, Schutzpotentialausgleichsschiene
– Erder
– geerdeter Punkt der Stromquelle oder künstlicher Sternpunkt

PEN-Leiter ist ein geerdeter Leiter,

der zugleich die Funktion eines Schutzleiters
(PE) und eines Neutralleiters (N) erfüllt (IEV 195-02-12).

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