DIN VDE 0100-540:2012-06

543 – 543.1 – 543.2 – 543.3

543 Schutzleiter

Schutzleiter

ANMERKUNG Anforderungen nach DIN VDE 0100-510 (VDE 0100-510):2011-03,
516 sollten mitbetrachtet werden.

<h1>516 Maßnahmen bezüglich Schutzleiterströmen</h1>
Schutzleiterströme, die von elektrischen Betriebsmitteln unter normalen Betriebsbedingungen
erzeugt werden, und die Gestaltung der elektrischen Anlage müssen so aufeinander abgestimmt sein,
dass Sicherheit besteht und ein bestimmungsgemäßer Betrieb sichergestellt ist.

Die zulässigen Schutzleiterströme der Betriebsmittel sind in
DIN EN 61140 (VDE 0140-1):2007-03, 7.5.2, festgelegt und
müssen in Betracht gezogen werden,
wenn vom Hersteller des Betriebsmittels Angaben nicht verfügbar sind.

ANMERKUNG 1
Ein Schutzleiterstrom im Sinne von Abschnitt 516 ist ein Strom,
der im Schutzleiter fließt, wenn die Betriebsmittel fehlerfrei in Betrieb sind.

ANMERKUNG 2
Zur Verhinderung von unbeabsichtigtem Auslösen von Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs),
verursacht durch Schutzleiterströme,
siehe IEC 60364-5-53, 531.2.1.3.
Bis zur Übernahme der IEC 60364-5-53 gilt für
den genannten Abschnitt in Deutschland
DIN VDE 0100-530 (VDE 0100-530):2011-06, 531.3.3.

ANMERKUNG 3
Der Errichter sollte den Anlagenbetreiber informieren,
dass vorzugsweise solche Betriebsmittel ausgewählt werden sollten,
bei denen der Hersteller über Schutzleiterströme informiert.
Es sollten Betriebsmittel mit niedrigen Werten ausgewählt werden,
um ein ungewolltes Auslösen zu vermeiden.

ANMERKUNG 4
Bezüglich verstärkter Schutzleiterquerschnitte siehe
DIN VDE 0100-540 (VDE 0100-540):2007-06, 543.7.

<h2>543.1 Mindestquerschnitte<h2>
543.1.1 Der Querschnitt jedes Schutzleiters muss die Bedingungen für die
automatische Abschaltung der Stromversorgung erfüllen, die in
DIN VDE 0100-410 (VDE 0100-410):2007-06, 411.3.2 gefordert sind, und
er muss allen mechanischen und thermischen Beanspruchungen,
die durch den zu erwarteten Fehlerstrom verursacht werden,
bis zur Abschaltung durch die Schutzeinrichtung standhalten.

Der Querschnitt des Schutzleiters muss entweder nach 543.1.2 berechnet oder
nach Tabelle 54.2 ausgewählt werden.
In jedem Fall müssen die Anforderungen nach 543.1.3 berücksichtigt werden.

In TT-Systemen,
in denen die Erder der Stromversorgung und die der Körper
(eines elektrischen Betriebsmittels) elektrisch unabhängig sind (siehe 312.2.2),
darf der Leiterquerschnitt der Schutzleiter begrenzt werden auf
– 25 mm2 Kupfer,
– 35 mm2 Aluminium.

Tabelle 54.2 –
<h1>Mindestquerschnitte von Schutzleitern</h1>
Wenn der Außenleiter aus < 16 qmm Cu besteht,
wird der Schutzleiter mit genau demselben Querschnitt wie der Außenleiter gewählt.

Wenn der Außenleiter einen Querschnitt von 16 bis 35 qmm Cu hat,
muss der Querschnitt des Schutzleiters 16 qmm betragen.

Wenn der Querschnitt des Außenleiters größer als 35 qmm Cu ist,
so kann der Querschnitt des Schutzleiters 0,5 x dem Querschnitt des Außenleiters betragen.

543.2
<h1>Arten von Schutzleitern</h1>
543.2.1 <strong>Schutzleiter dürfen sein:</strong>

– Leiter in mehradrigen Kabeln oder Leitungen;
– isolierte oder blanke Leiter in gemeinsamer Umhüllung mit aktiven Leitern;
– fest verlegte blanke oder isolierte Leiter;
– metallene Kabelmäntel, Kabelschirme, Kabelbewehrungen, Aderbündel, konzentrische Leiter, metallene Elektroinstallationsrohre nach den in 543.2.2a) und
b) aufgeführten Bedingungen.

ANMERKUNG
Bezüglich ihrer Anordnung siehe 543.8.
543.2.2 Wenn die Anlage metallene Gehäuse von Niederspannungs-Schaltgerätekombinationen
(siehe DIN EN 61439-1 (VDE 0660-600-1) und
DIN EN 61439-2 (VDE 0660-600-2)) oder
Schienenverteilern (siehe
DIN EN 60439-2 (VDE 0660-502)) enthält,
dürfen ihre Gehäuse oder Konstruktionsteile aus Metall als
Schutzleiter verwendet werden, vorausgesetzt,
sie erfüllen gleichzeitig die drei folgenden Anforderungen:

a) Ihre elektrisch durchgehende Verbindung muss durch die Konstruktion oder durch geeignete
Verbindungen in der Art sichergestellt sein, dass der Schutz gegen eine Verschlechterung dieser
Verbindung infolge mechanischer, chemischer oder elektrochemischer Einflüsse sichergestellt ist;
b) sie entsprechen den Anforderungen nach 543.1;
c) an jeder dafür vorgesehenen Anschlussstelle müssen andere Schutzleiter angeschlossen
werden können.

543.2.3 Folgende Metallteile dürfen als Schutzleiter oder Schutzpotentialausgleichsleiter nicht verwendet
werden:

– Wasserleitungen aus Metall;
– Metallrohre, die brennbare Stoffe wie Gase, Flüssigkeiten, Pulver oder Ähnliches enthalten.

ANMERKUNG 1
Für Kathodenschutz siehe 542.2.6.

– Konstruktionsteile, die im normalen Betrieb mechanischen Beanspruchungen ausgesetzt sind;
– flexible oder biegsame Elektroinstallationsrohre aus Metall, es sei denn,
sie sind für diesen Zweck hergestellt;
– flexible Metallteile;
– Tragseile
– Kabelwannen und Kabelpritschen.

ANMERKUNG 2
Beispiele von Schutzleitern sind Schutzpotentialausgleichsleiter, Schutzerdungsleiter und ein Erdungsleiter,
wenn dieser zum Schutz gegen elektrischen Schlag verwendet wird.

543.3 <h1>Elektrische Durchgängigkeit von Schutzleitern</h1>
543.3.1 Schutzleiter müssen in geeigneter Weise gegen mechanische Beschädigung,
chemische oder elektrochemische Zerstörung sowie elektrodynamische Kräfte und
thermodynamische Effekte geschützt werden.

Jede Verbindung (z. B. Schraub-, Klemmverbindung) zwischen Schutzleitern oder
zwischen einem Schutzleiter und anderen Betriebsmitteln muss eine dauerhafte elektrische
Durchgängigkeit und einen hinreichenden mechanischen Schutz und Festigkeit aufweisen.
Schrauben, die für den Anschluss des Schutzleiters vorgesehen sind,
dürfen nicht für andere Zwecke verwendet werden.

Verbindungen dürfen nicht durch Löten hergestellt werden.

ANMERKUNG
Alle elektrischen Verbindungen sollten eine ausreichende thermische Belastbarkeit und
mechanische Festigkeit aufweisen, um jeder Kombination des Strom/Zeit-Verhältnisses,
die im Leiter des Kabels/in einem Kabelkanal
mit größtem Querschnitt auftreten kann, standhalten zu können.

543.3.2 Verbindungen von Schutzleitern müssen für das Besichtigen und Prüfen zugänglich sein,
ausgenommen

– vergossene Verbindungen,
– gekapselte Verbindungen,
– Verbindungen in metallenen Elektroinstallationsrohren, Kabelkanälen und Schienenverteilern,
– Verbindungen, die Teil eines Betriebsmittels sind in Übereinstimmung mit den Betriebsmittelnormen,
– Verbindungen, die durch Schweißen oder Hartlöten hergestellt wurden,
– Verbindungen mittels Presswerkzeug.

543.3.3 Schaltgeräte dürfen in den Schutzleiter nicht eingefügt werden,
jedoch dürfen Verbindungen vorgesehen werden, die für Prüfzwecke mit Werkzeug gelöst werden können.

543.3.4 Wenn eine elektrische Überwachung der Erdung verwendet wird,
dürfen die Überwachungseinrichtungen
(z. B. Sensoren, Spulen, Stromwandler) in den Schutzleiter nicht eingefügt werden.

543.3.5 Körper (von elektrischen Betriebsmitteln) dürfen als Teil eines Schutzleiters für andere
Betriebsmittel nicht verwendet werden, ausgenommen wie in 543.2.2 erlaubt.

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