Die fünf Sicherheitsregeln der Elektrotechnik

(Safety Regulations for work with electrical equipment)

Quelle: DIN VDE 0105-100 (VDE 0105-100):2015-10

Arbeiten im spannungsfreien Zustand

Freischalten

Gegen Wiedereinschalten sichern

Spannungsfreiheit feststellen

Erden und Kurzschließen

Benachbarte unter Spannung stehende Teile abdecken oder abschranken

 

Wenn Du mehr sehen möchtest,
muss Du Dich registrieren.

 

[ds_preview]

Arbeiten im spannungsfreien Zustand

Allgemeines
Dieser Abschnitt behandelt die wesentlichen Anforderungen („die fünf Sicherheitsregeln“) zum Herstellen und
Sicherstellen des spannungsfreien Zustandes an der Arbeitsstelle für die Dauer der Arbeit. Dies erfordert die
eindeutige Festlegung des Arbeitsbereichs. Nachdem die betroffenen Anlagenteile festgelegt sind, müssen
die folgenden fünf wesentlichen Anforderungen in der angegebenen Reihenfolge eingehalten werden, sofern
es nicht wichtige Gründe gibt, davon abzuweichen:

Freischalten;
gegen Wiedereinschalten sichern;
Spannungsfreiheit feststellen;
Erden und Kurzschließen;
benachbarte, unter Spannung stehende Teile abdecken oder abschranken.

Jeder Arbeitsverantwortliche erhält nur vom Anlagenverantwortlichen die Durchführungserlaubnis. Alle an der
Arbeit beteiligten Personen müssen Elektrofachkräfte oder elektrotechnisch unterwiesene Personen sein
oder unter Aufsichtsführung einer solchen Person stehen.

Hat der Arbeitsverantwortliche eine oder mehrere Sicherheitsregeln nicht selbst durchgeführt, so
muss er sich deren Durchführung vom Anlagenverantwortlichen bestätigen lassen.

Freischalten

Der Teil der Anlage, an dem gearbeitet werden soll, muss von allen Einspeisungen freigeschaltet sein. Die
Freischaltung ist durch Trennstrecken in der Luft oder gleichwertige Isolation herzustellen, so dass sichergestellt
ist, dass kein Überschlag erfolgt.

Werden Trennstrecken nicht durch Schaltgeräte realisiert, sondern durch Abtrennen eines Anlagenteils, z. B.
Öffnen von Trennlaschen oder Seilschlaufen, muss die Luftstrecke mindestens den 1,25-fachen Wert des Abstandes
DL nach Tabelle 101 haben.

 

Gegen Wiedereinschalten sichern

Alle Schaltgeräte, mit denen die Arbeitsstelle unter Spannung gesetzt werden kann,
müssen gegen Wiedereinschalten gesichert werden,
vorzugsweise durch Sperren des Betätigungsmechanismus.
Wenn keine Sperreinrichtungen vorhanden sind,
müssen in der Praxis bewährte gleichwertige Maßnahmen getroffen werden,
um gegen Wiedereinschalten zu sichern.

Wenn für die Betätigung der Schaltgeräte Hilfsenergie erforderlich ist,
muss diese unwirksam gemacht werden.
Um unbefugte Eingriffe zu vermeiden,
müssen entsprechende Hinweise,
z. B. Warnschilder, angebracht werden.

Wird durch Fernsteuerung gegen Wiedereinschalten gesichert,
muss die Betätigung der Schaltgeräte vor Ort ebenfalls unterbunden werden.
Alle Übertragungs- und Verriegelungssysteme, die für diesen Zweck verwendet werden,
müssen zuverlässig sein.

Teile der Anlage, die nach dem Freischalten und
nach dem gegen Wiedereinschalten Sichern noch unter Spannung stehen,
z. B. Kondensatoren und Kabel,
müssen mit geeigneten Betriebsmitteln entladen werden.

Werden Sicherungseinsätze oder
einschraubbare Leitungsschutzschalter zum Freischalten benutzt,
so müssen diese herausgenommen werden und
sicher verwahrt oder durch Schraubkappen oder
Blindeinsätze ersetzt werden, die nur mit besonderem Werkzeug,
z. B. Schlüssel, entfernt werden können.

Spannungsfreiheit feststellen

Allgemeines

Vor dem Feststellen der Spannungsfreiheit ist sicherzustellen,
dass der ausgewählte Spannungsprüfer für die zu erwartende Betriebsspannung, Frequenz und Umgebungsbedingungen geeignet ist.

Bei Spannungsprüfer für Hochspannung ist darauf zu achten,
dass diese wiederkehrend geprüft wurden.
Bei der Verwendung eines Kontaktspannungsprüfers sind blanke Teile zu kontaktieren.

Bei Gleichspannung werden üblicherweise resistive Spannungsprüfer in
Anlehnung an die Norm für Wechselspannungsprüfer
DIN EN 61243-2 (VDE 0682-412) eingesetzt.
Spannungsprüfer nach DIN EN 61243-3 (VDE 0682-402) können
bei Niederspannungsgleichspannungen eingesetzt werden.
Generell ist dabei die Polarität in Abhängigkeit der Bauform des
DC-Spannungsprüfers besonders zu beachten.

Dass die Betriebsspannung abgeschaltet ist,
muss an oder so nahe wie möglich an der Arbeitsstelle allpolig/
in jedem Außenleiter mit einem Spannungsprüfer festgestellt werden.
Dieser Zustand muss für alle abgeschalteten Teile der Anlage
entsprechend den betrieblichen Anweisungen festgestellt werden.
Dazu gehört zum Beispiel die Verwendung von Spannungsprüfern,
fest eingebauten Spannungsprüfsystemen und/oder
ortsveränderlichen Spannungsprüfsystemen.
Diese Spannungsprüfer und ortsveränderliche Spannungsprüfsysteme
müssen mindestens unmittelbar vor und nach Möglichkeit auch nach Gebrauch überprüft werden.

Wenn freigeschaltete Kabel an der Arbeitsstelle nicht eindeutig ermittelt werden können,
sind stattdessen andere bewährte Sicherheitsmaßnahmen zu treffen.
Dazu kann zum Beispiel die Anwendung geeigneter Kabelschneid-
oder Kabelbeschussgeräte gehören.

Vor jeder Arbeit muss die Spannungsfreiheit festgestellt werden.
Hierzu verwendete Spannungsprüfer und
Spannungsprüfsysteme müssen den jeweiligen Normen
DIN EN 61243-1 (VDE 0682-411), DIN EN 61243-2
(VDE 0682-412), DIN EN 61243-3 (VDE 0682-401) und
DIN EN 61243-5 (VDE 0682-415) entsprechen.

Spannungsprüfer und Phasenvergleicher, die nach Normenreihe
DIN VDE 0681 (VDE 0681) hergestellt wurden,
dürfen weiterhin verwendet werden.

Falls zu irgendeinem Zeitpunkt die Arbeit unterbrochen wird oder
die Mitarbeiter die Arbeitsstelle verlassen und
sie dadurch die Anlage nicht ununterbrochen überwachen können,
muss die Spannungsfreiheit vor Wiederaufnahme der Arbeit festgestellt werden.
Dies gilt nicht, wenn die Maßnahmen Erden und Kurzschließen nach
6.2.5 an der Arbeitsstelle bereits vollständig durchgeführt sind.

6.2.4.1.101
Die Spannungsfreiheit darf nur durch eine Elektrofachkraft oder durch eine elektrotechnisch

unterwiesene Person festgestellt werden.

6.2.4.1.102
Wenn nach 6.2.5.3.102 geerdet und kurzgeschlossen wird,
ist zuvor die Spannungsfreiheit
zusätzlich an allen Ausschaltstellen allpolig festzustellen.

6.2.4.1.103
In Anlagen mit Kondensatoren sind vor dem Feststellen der Spannungsfreiheit
die Entladezeiten abzuwarten.
Diese werden vom Hersteller angegeben und
sind betrieblich festzulegen sowie
gegebenenfalls kenntlich zu machen.
Für stationäre Kondensatorbatterien können Entladezeiten auch aus
den Normen der Reihe VDE 0560 entnommen werden.

6.2.4.1.104
Die Spannungsfreiheit der freigeschalteten Anlagenteile kann auch
mit fest eingebauten Messgeräten, Signallampen oder
anderen geeigneten Vorrichtungen festgestellt werden,
wenn beim Ausschalten der Betriebsspannung die Veränderung der Anzeige beobachtet wird.

6.2.4.1.105
Bei Kabeln und isolierten Leitungen sowie deren Zubehörteilen darf,
nachdem an den Ausschaltstellen die Spannungsfreiheit festgestellt worden ist,
vom Feststellen der Spannungsfreiheit an der Arbeitsstelle abgesehen werden,
wenn

– das Kabel oder die isolierte Leitung von der Ausschaltstelle bis zur Arbeitsstelle
eindeutig verfolgt werden kann oder

– das Kabel oder die isolierte Leitung eindeutig ermittelt ist und
eine Verwechslung mit anderen Kabeln oder
isolierten Leitungen eindeutig ausgeschlossen werden kann.

6.2.4.1.106
Wird zum Feststellen der Spannungsfreiheit ein Kabelschneidgerät oder
Kabelbeschussgerät eingesetzt, besteht im ungünstigsten Fall die Gefahr,
dass nach dem Schneiden oder Schießen Spannung ansteht.
Dies muss durch geeignete technische Einrichtungen oder organisatorische Maßnahmen,
z. B. Rückfrage bei der netzführenden Stelle, festgestellt werden.

6.2.4.2 Erdungsschalter

Wenn zum Feststellen der Spannungsfreiheit Erdungsschalter verwendet werden,
müssen diese geeignet sein, Kurzschlussströme einzuschalten und zu führen.
Bei Fernsteuerung muss die Schaltstellung des Erdungsschalters vom
Fernsteuerungssystem zuverlässig übertragen werden.

Wenn vor Ort geschaltet wird und
die Funktion des Erdungsschalters visuell überwacht werden kann,
ist die Funktion allpolig / für alle Außenleiter zu überprüfen.

Erdungsschalter für Hochspannung müssen den jeweiligen Normen
DIN EN 62271-1 (VDE 0671-1) und
DIN EN 62271-102 (VDE 0671-102) entsprechen.

Erden und Kurzschließen

Allgemeines
In Hochspannungsanlagen und bestimmten Niederspannungsanlagen
(siehe 6.2.5.2) müssen alle Teile,
an denen gearbeitet werden soll, an der Arbeitsstelle geerdet und
kurzgeschlossen werden.

Die Erdungs- und Kurzschließvorrichtungen müssen zuerst mit der Erdungsanlage verbunden und
dann an die zu erdenden Teile angeschlossen werden.
Der Rückbau erfolgt in umgekehrter Reihenfolge.

Die Erdungs- und Kurzschließvorrichtungen müssen nach Möglichkeit
von der Arbeitsstelle aus sichtbar sein.
Andernfalls sind sie so nahe an der Arbeitsstelle wie möglich anzubringen.

Müssen während der Arbeit Leiter unterbrochen oder verbunden werden und
besteht dabei Gefahr durch Potentialunterschiede,
dann sind zuvor an der Arbeitsstelle geeignete Maßnahmen zu ergreifen,
wie z. B. Überbrückung und/oder Erdung.

Erdungs- und Kurzschließvorrichtungen müssen den jeweiligen Normen
DIN EN 61219 (VDE 0683-200) und
DIN EN 61230 (VDE 0683-100) entsprechen.

In jedem Fall muss sichergestellt sein,
dass die Erdungs- und Kurzschließvorrichtungen, Kabel und Verbindungen geeignet und
für die Kurzschlussbeanspruchung am Einbauort ausgelegt sind.

Es muss sichergestellt werden,
dass die Erdungs- und Kurzschließmaßnahmen N1) während der gesamten
Dauer der Arbeit wirksam bleiben.
Wenn die Erdung und Kurzschließung N1) für die Dauer von Messungen oder
Prüfungen entfernt werden muss,
sind zusätzliche oder andere geeignete Sicherheitsmaßnahmen zu treffen.

Wenn durch ferngesteuerte Erdungsschalter geerdet und kurzgeschlossen wird,
müssen diese geeignet sein,
Kurzschlussströme zu führen.
Dabei muss die Schaltstellung des Erdungsschalters vom
Fernsteuersystem zuverlässig übertragen werden.

Wird ein solcher Erdungsschalter mit sichtbaren Schaltkontakten zum Erden und
Kurzschließen vor Ort betätigt,
muss in allen Phasen/Leitern der ordnungsgemäße Schaltzustand nach
dem Schaltvorgang kontrolliert werden.

6.2.5.1.101
Liegen Kabel und isolierte Leitungen mit durchgehender,
allseitig geerdeter metallener Umhüllung im Einflussbereich von
Wechselstrombahnen oder
starr geerdeten Hochspannungsnetzen,
so ist der Metallmantel an der Arbeitsstelle vor dem Auftrennen durch
eine Leitung von mindestens 16 mm2 Cu zu überbrücken.

Bei Arbeiten an den Adern solcher Kabel und isolierten Leitungen
hat sich der Arbeitende gegen die mögliche zu hohe Berührungsspannung,
z. B. Beeinflussungsspannung, zu schützen,
wenn nicht durch Berechnen oder
Messen festgestellt wird,
dass sowohl im Betriebszustand als auch bei
Erdkurzschlüssen der beeinflussenden Anlage die in Bild 101
angegebenen Berührungsspannungen an der Arbeitsstelle nicht überschritten werden.
Geeignete Schutzmittel und Einrichtungen sind entsprechend 4.6 zu verwenden.

N1) Nationale Fußnote: Im englischen Text der EN 50110-1:2013-03 fehlt das gleichzeitige Kurzschließen.

Wo Metallmantelkabel mit Isoliermuffen oder metallmantellose Kabel verlegt sind,
braucht nur eine Ausschaltstelle geerdet und kurzgeschlossen zu werden,
die anderen müssen kurzgeschlossen werden.
Herstellen und Aufheben jeder dieser Kurzschließungen ist jedoch
an dieser Stelle vorübergehend zu erden,
wobei die Erdungen an anderen Ausschaltstellen während
dieser Zeit aufgehoben sein müssen.
wobei die Erdungen an anderen Ausschaltstellen während dieser Zeit aufgehoben sein müssen.

6.2.5.1.102
Metallene Konstruktionsteile, z. B. Gerüste, Maste,
dürfen zum Erden und Kurzschließen mit verwendet werden,
wenn sie den Bedingungen in 6.2.5.1 genügen und
ihre mechanische Festigkeit nicht beeinträchtigt wird.

6.2.5.1.103
Bei Erdungs- und Kurzschließseilen darf die Seillänge zwischen je
zwei Anschließstellen das 1,2-Fache des Abstandes der Anschließstellen nicht unterschreiten.

6.2.5.1.104
Beim Parallelschalten von Kurzschließgeräten mit Seilen
müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

– gleiche Seillänge;
– gleiche Seilquerschnitte;
– gleiche Anschließteile und Anschlussstücke;
– Einbau der Geräte dicht nebeneinander mit Parallelführung der Seile.

Beim Parallelschalten mehrerer Seile sind für jedes Seil 75 %
der zulässigen Strombelastbarkeit anzunehmen.
Die Querschnitte parallelgeschalteter Seile dürfen voll belastet werden,
wenn sichergestellt ist, dass die Kurzschließseile nur einmal
mit dem vollen Kurzschlussstrom beansprucht werden.

6.2.5.1.105
Leistungskondensatoren dürfen erst nach ausreichender Entladung kurzgeschlossen werden.
Ausgebaute Leistungskondensatoren müssen kurzgeschlossen transportiert und
gelagert werden.

6.2.5.2
Festlegungen für Kleinspannungs- und Niederspannungsanlagen

In Kleinspannungs- und Niederspannungsanlagen
darf vom Erden und Kurzschließen abgesehen werden,
es sei denn, das Risiko besteht, dass die Anlage unter Spannung gesetzt wird, z. B.:

– bei Freileitungen, die von anderen Leitungen gekreuzt oder elektrisch beeinflusst werden;
– durch eine Ersatzstromversorgungsanlage;
– durch dezentrale Erzeugungsanlagen.

Bei Arbeiten an Niederspannungs-Freileitungen,
ausgenommen elektrisch isolierter Freileitungen,
‚müssen alle Leiter einschließlich des Neutralleiters sowie der Schalt- und Steuerdrähte,
z. B. für Straßenbeleuchtung, in unmittelbarer Nähe der Arbeitsstelle geerdet,
in jedem Falle aber kurzgeschlossen werden.

6.2.5.3
Festlegungen für Hochspannungsanlagen

Nicht isolierte Freileitungen und blanke Leiter,
die in den Bereich der Arbeitsstelle hineinführen, sind allseitig und
allpolig zu erden und kurzzuschließen;
mindestens eine Erdungs- und Kurzschließvorrichtung muss
von der Arbeitsstelle aus sichtbar sein.
Dies gilt mit folgenden Ausnahmen:

– Wenn während der Arbeit kein Leiter unterbrochen wird,
genügt eine einzige Erdungs- und Kurzschließvorrichtung an der Arbeitsstelle;

– ist keine der Erdungs- und Kurzschließvorrichtungen innerhalb
des Arbeitsbereichs sichtbar, muss eine zusätzliche Erdungs- und
Kurzschließvorrichtung, Anzeigevorrichtung oder gleichwertige,
eindeutige Kennzeichnung an der Arbeitsstelle angebracht werden.

Bei Arbeiten an nur einem Leiter einer Freileitung ist das Kurzschließen
an der Arbeitsstelle nicht erforderlich,
wenn alle nachstehenden Bedingungen erfüllt sind:

– An allen Ausschaltstellen ist entsprechend 6.2.5.1 geerdet und kurzgeschlossen;

– der Leiter, an dem gearbeitet wird, und
alle leitfähigen Teile innerhalb des Arbeitsbereiches sind
mit geeigneten Mitteln oder Vorrichtungen leitend verbunden und geerdet;

– der geerdete Leiter, die Arbeitsstelle und
Personen befinden sich in einem Abstand größer als DL
(siehe Bilder 1 und 2) von den übrigen Leitern desselben Stromkreises.

Bei isolierten Freileitungen, Kabeln oder anderen isolierten Leitern
muss an einem blanken Teil,
an allen Ausschaltstellen oder auf allen Seiten der Arbeitsstelle
möglichst nahe an der Arbeitsstelle geerdet und kurzgeschlossen werden.

6.2.5.3.101
Die Erdungs- und Kurzschließvorrichtung soll nicht nur von der Arbeitsstelle aus sichtbar,
sondern auch möglichst direkt an der Arbeitsstelle eingebaut sein.

6.2.5.3.102
Außer dem Erden und Kurzschließen an der Arbeitsstelle muss
bei Freileitungen mit Nennspannungen über 30 kV an jeder Ausschaltstelle,
bei Freileitungen mit Nennspannungen über 1 kV bis 30 kV mindestens
an einer Ausschaltstelle geerdet und kurzgeschlossen werden.
Bei Mastschaltern darf an einem der nächsten Maste geerdet und kurzgeschlossen werden.

6.2.5.3.103
Bei Arbeiten an Kabeln und isolierten Leitungen mit Nennspannungen über 1 kV,
z. B. an Endverschlüssen und Muffen, und
bei Arbeiten an elektrischen Betriebsmitteln mit Nennspannungen über 1 kV,
die über Stichkabel oder isolierte Stichleitungen angeschlossen sind,
z. B. Motoren, darf vom Erden und Kurzschließen an der Arbeitsstelle abgesehen werden,
jedoch muss an allen Ausschaltstellen geerdet und kurzgeschlossen werden.
Beim Übergang von Kabel auf Freileitung ist bei Kabelarbeiten an der Übergangsstelle
zu erden und kurzzuschließen.

6.2.5.3.104
Bei Arbeiten an Transformatoren sind die
Ober- und die Unterspannungsseite zu erden und kurzzuschließen,
auch wenn die Unterspannungsseite eine Spannung unter 1 000 V aufweist.
Dies gilt sinngemäß bei Mehrwicklern für alle herausgeführten Wicklungen.
Bei Arbeiten an Anlagen mit angeflanschten Endverschlüssen oder
berührungssicheren Steckgarnituren darf an der dem
Transformator nächstgelegenen Schaltstelle auf der
Ober- und der Unterspannungsseite geerdet und kurzgeschlossen werden.
Das Erden und Kurzschließen der getrennten Steckverbindungen ist
mit zugehörigen anlagenspezifischen Einrichtungen und Hilfsmitteln durchzuführen.

6.2.5.3.105
Ist an allen Ausschaltstellen von elektrischen Anlagen und
Freileitungen mit Nennspannungen über 1 kV
kurzschlussfest geerdet und kurzgeschlossen,
so genügt an der Arbeitsstelle ein Querschnitt der
Erdungs- und Kurzschließseile von 25 mm2 Cu.

6.2.6

Benachbarte, unter Spannung stehende Teile abdecken oder abschranken

Können Anlagenteile in der Nähe der Arbeitsstelle nicht freigeschaltet werden,
müssen vor Arbeitsbeginn zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen wie beim
„Arbeiten in der Nähe unter Spannung stehender Teile“ getroffen werden (siehe 6.4).

6.2.7 Freigabe zur Arbeit

Die Durchführungserlaubnis des Anlagenverantwortlichen ist eine notwendige Voraussetzung.
Die Freigabe zur Arbeit darf nur vom Arbeitsverantwortlichen und
erst nach Durchführung der in 6.2.2 bis 6.2.6 beschriebenen Maßnahmen erteilt werden.
Zur Vermeidung von Missverständnissen sollten für Arbeiten an
Hochspannungsanlagen Einzelheiten über Freischaltungen und
Erdungs- und Kurzschließmaßnahmen schriftlich festgelegt werden.

6.2.8 Unterspannungsetzen nach beendeter Arbeit

Nach Beendigung und Überprüfung der Arbeit müssen alle
nicht mehr benötigten Personen informiert werden,
dass die Arbeit fertiggestellt und keine weitere Arbeit erlaubt ist.
Alle nicht mehr benötigten Personen müssen zurückgezogen werden.
Alle verwendeten Werkzeuge, Ausrüstungen und Hilfsmittel sind zu entfernen.
Erst dann darf mit dem Verfahren zum Wiedereinschalten begonnen werden.
Alle Erdungs-, Kurzschließ- und anderen Sicherheitsmaßnahmen
an der Arbeitsstelle müssen aufgehoben werden.

Anschließend sind, ausgehend von der Arbeitsstelle,
alle für die Arbeit getroffenen Sicherheitsmaßnahmen außerhalb der Arbeitsstelle aufzuheben;
dazu gehört das Entfernen der Kurzschließ- und Erdungsmaßnahmen und
das Aufheben der Sicherung gegen Wiedereinschalten.
Alle für die Arbeit verwendeten Schilder sind zu entfernen.
Sobald eine der Sicherheitsmaßnahmen aufgehoben ist,
sind die für die Arbeit freigeschalteten Anlagenteile als unter Spannung stehend zu betrachten.

Wenn der Arbeitsverantwortliche sich davon überzeugt hat,
dass die Arbeitsstelle wieder einschaltbereit ist,
muss er dem Anlagenverantwortlichen die Beendigung der Arbeit und
die Einschaltbereitschaft melden.

6.2.8.101
Betriebsmäßig erforderliche Schutzvorrichtungen und
Sicherheitsschilder sind wieder ordnungsgemäß anzubringen.

6.2.8.102
Sind mehrere Arbeitsstellen betroffen,
dürfen die Sicherheitsmaßnahmen an den Ausschaltstellen erst aufgehoben werden,
wenn die Meldungen der Einschaltbereitschaft von allen Arbeitsstellen vorliegen.

elektro.tools
Der direkte Draht zu mir.

Wenn ihr Fragen habt oder Probleme,
meldet euch bei mir.
Ich versuche jede eMail zu beantworten.

Auch für Anregungen bin ich jeder Zeit zu haben.
Einfach das Kontaktformular ausfüllen.

Deine Mitteilung bitte.

14 + 10 =

Informationen

Harald Kühn
Seeweg
30827 Garbsen
Handy: 0174 30 94 208

Wir benutzen Cookies um die Nutzerfreundlichkeit der Webseite zu verbessen. Durch Deinen Besuch stimmst Du dem zu.