Anhang A aus DIN VDE 0100-410 (VDE 0100-410):2018-10

aus DIN VDE 0100-410 (VDE 0100-410):2018-10

ANMERKUNG
Vorkehrungen für den Basisschutz sehen den Schutz unter
normalen Bedingungen vor und
sie werden verwendet,
wo sie als ein Teil der gewählten Schutzmaßnahme festgelegt sind.

 

A.1 Basisisolierung aktiver Teile

ANMERKUNG
Die Isolierung ist dafür bestimmt, das Berühren aktiver Teile zu verhindern.
Aktive Teile müssen vollständig mit einer Isolierung abgedeckt sein,
die nur durch Zerstörung entfernt werden kann.

Für Betriebsmittel muss die Isolierung mit der entsprechenden Norm
für das Betriebsmittel übereinstimmen.

A.2 Abdeckungen oder Umhüllungen

ANMERKUNG
Abdeckungen oder Umhüllungen sind dafür bestimmt,
das Berühren aktiver Teile zu verhindern.

A.2.1 Aktive Teile müssen im Inneren von Umhüllungen oder
hinter Abdeckungen sein, die mindestens der Schutzart IPXXB oder
IP2X entsprechen, ausgenommen die Fälle,
wo während des Auswechselns von Teilen größere Öffnungen entstehen,
wie z. B. bei Lampenfassungen oder Sicherungen,
oder wo größere Öffnungen notwendig sind,
um den ordnungsgemäßen Betrieb des Betriebsmittels
entsprechend den zutreffenden Anforderungen für das
Betriebsmittel zu ermöglichen.

In diesen ausgenommenen Fällen:

▶ müssen geeignete Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden,
    um unbeabsichtigtes Berühren aktiver Teile
    durch Personen oder Nutztiere zu verhindern, und

▶ muss so weit wie praktisch möglich sichergestellt werden,
    dass Personen bewusst wird, dass aktive Teile durch die Öffnungen
    berührt werden können und nicht absichtlich berührt werden sollten, und

▶ muss die Öffnung möglichst klein sein, wie es im Zusammenhang mit der
    ordnungsgemäßen Funktion und für das Auswechseln
    eines Teils erforderlich ist.

A.2.2
Horizontale Oberflächen von Abdeckungen oder Umhüllungen, die leicht zugänglich sind,
müssen mindestens der Schutzart IPXXD oder IP4X entsprechen.

A.2.3
Abdeckungen und Umhüllungen müssen am Ort des Anbringens fest gesichert sein und
ausreichende Stabilität und Dauerhaftigkeit haben, um die geforderten Schutzarten und
eine geeignete Trennung von aktiven Teilen bei den bekannten Bedingungen
des normalen Betriebs aufrechtzuerhalten, wobei zutreffende äußere Einflüsse zu berücksichtigen sind.

A.2.4
In Fällen, in denen es notwendig ist, Abdeckungen zu entfernen oder
Umhüllungen zu öffnen oder
Teile der Umhüllungen zu entfernen, darf dieses nur möglich sein:

▶ durch das Verwenden eines Schlüssels oder Werkzeugs oder

▶ nach dem Abschalten der Versorgung aktiver Teile, vor deren Berühren die Abdeckungen oder
    Umhüllungen schützen;
    eine Wiederherstellung der Versorgung darf nur möglich sein, nachdem die Abdeckungen
    oder Umhüllungen wieder angebracht oder geschlossen sind, oder

▶ wo eine Zwischenabdeckung mit mindestens der Schutzart IPXXB oder IP2X
    das Berühren aktiver Teile durch das Verwenden eines Schlüssels oder
    eines Werkzeugs zur Entfernung der Zwischenabdeckung verhindert.

A.2.5
Wenn hinter einer Abdeckung oder in einer Umhüllung Betriebsmittel errichtet sind,
die nach ihrem Abschalten gefährliche elektrische Ladungen behalten (Kapazitäten usw.),
ist eine Warnaufschrift erforderlich.

Kleine Kapazitäten, wie sie zur Lichtbogenlöschung,
zur Verlängerung der Ansprechzeit von Relais usw. verwendet werden,
dürfen als nicht gefährlich angesehen werden.

ANMERKUNG
Unbeabsichtigtes Berühren wird als nicht gefährlich angesehen,
wenn die Spannung statischer Ladungen auf DC 120 V innerhalb von 5 s
nach dem Abschalten der Stromversorgung absinkt.

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