Abschnitt 412 aus
DIN VDE 0100-410 (VDE 0100-410):2018-10

412 Schutzmaßnahme: Doppelte oder verstärkte Isolierung

412.1.1 Doppelte oder verstärkte Isolierung ist eine Schutzmaßnahme in der:

▶ der Basisschutz durch Basisisolierung vorgesehen ist und
    der Fehlerschutz durch eine zusätzliche
    Isolierung vorgesehen ist oder

▶ der Basisschutz und Fehlerschutz durch verstärkte Isolierung  zwischen
    aktiven  Teilen und berührbaren Teilen vorgesehen ist.

ANMERKUNG
Diese Schutzmaßnahme ist vorgesehen, um bei Fehlern in der Basisisolierung das Auftreten
einer gefährlichen Spannung an dann berührbaren Teilen der elektrischen Betriebsmittel zu verhindern.

Die Schutzmaßnahme durch doppelte oder verstärkte Isolierung ist in allen Situationen anwendbar,
es sei denn,
in Gruppe 700 der Reihe DIN VDE 0100 (VDE 0100) gibt es Einschränkungen.

 412.1.2 In Fällen, wo diese Schutzmaßnahme als alleinige Schutzmaßnahme angewendet wird
             (z. B. wenn für einen Stromkreis oder einen Teil einer Anlage vorgesehen ist,
             nur Betriebsmittel mit doppelter oder verstärkter Isolierung zu errichten),
             muss nachgewiesen werden, das effektive Maßnahmen ergriffen werden,
             z. B. wirksame Überwachung, so dass keine Änderung durchgeführt werden kann,
             die die Wirksamkeit dieser Schutzmaßnahme beeinträchtigt.

             Diese Schutzmaßnahme darf deshalb nicht für Stromkreise mit Steckdosen
             mit einem Erdungskontakt angewendet werden.

412.2 Anforderungen an den Basisschutz und Fehlerschutz

412.2.1 Elektrische Betriebsmittel

            In Fällen, wo die Schutzmaßnahme doppelte oder verstärkte Isolierung für die gesamte Anlage oder
            einen Anlagenteil verwendet wird,
            müssen die elektrischen Betriebsmittel mit einem der folgenden Unterabschnitte übereinstimmen:

▶ 412.2.1.1 oder
▶ 412.2.1.2 und 412.2.2 oder
▶ 412.2.1.3 und 412.2.2.

412.2.1.1 Elektrische Betriebsmittel müssen typgeprüft und
                nach den einschlägigen Normen gekennzeichnet sein und den folgenden Bauarten entsprechen:

▶ elektrische Betriebsmittel mit doppelter oder verstärkter Isolierung
    (Betriebsmittel der Schutzklasse II);

▶ elektrische Betriebsmittel, die in der relevanten Produktnorm als mit
    Schutzklasse II gleichwertig deklariert sind,
    wie Betriebsmittelkombinationen mit vollständiger Isolierung (siehe DIN EN 61439 (VDE 0660) (alle Teile)).

ANMERKUNG
Diese Betriebsmittel sind gekennzeichnet mit dem Symbol nach IEC 60417-5172:2003-02.N1

412.2.1.2 Elektrische Betriebsmittel, die nur eine Basisisolierung haben, müssen eine zusätzliche Isolierung erhalten,
               die während des Errichtens der elektrischen Anlage angebracht wird und
               die einen Grad an Sicherheit gleichwertig zu elektrischen Betriebsmitteln in
               Übereinstimmung mit 412.2.1.1 erreicht und die 412.2.2.1 bis 412.2.2.3 erfüllt.

Das Symbol muss an einer sichtbaren Stelle an der Außen- und Innenseite des Gehäuses fest angebracht werden.
IEC 60417-5019:2006-08 und DIN EN 80416-3:2003, Abschnitt 7.

412.2.1.3 Elektrische Betriebsmittel, die nicht isolierte aktive Teile haben,
                müssen eine verstärkte Isolierung erhalten, die während des Errichtens der elektrischen Anlage angebracht wird und
                die einen Grad an Sicherheit gleichwertig zu Betriebsmitteln in Übereinstimmung mit 412.2.1.1 erreicht und
                die 412.2.2.2 und 412.2.2.3 erfüllt;
                diese Form der Isolierung ist nur zulässig in Fällen,
                wo die Konstruktionsmerkmale die Anbringung einer doppelten Isolierung nicht zulassen.

Das Symbol muss an einer sichtbaren Stelle an der Außen- und Innenseite des Gehäuses fest angebracht werden.
IEC 60417-5019:2006-08 und DIN EN 80416-3:2003, Abschnitt 7.

412.2.2 Umhüllungen

412.2.2.1 Alle leitfähigen Teile eines betriebsfertigen elektrischen Betriebsmittels,
               die von aktiven Teilen nur durch Basisisolierung getrennt sind,
               müssen von einer isolierenden Umhüllung mit einer Schutzart von mindestens
               IPXXB oder IP2X umschlossen sein.

412.2.2.2 Es gelten die folgenden Anforderungen:

▶ Durch die isolierende Umhüllung dürfen leitfähige Teile nicht geführt werden,
    durch die ein Potential übertragen werden könnte, und

▶ die isolierende Umhüllung darf Schrauben oder andere Befestigungsmittel nicht enthalten,
    die während der Errichtung oder Instandhaltung notwendigerweise entfernt werden müssen oder
    könnten und deren Ersatz durch Metallschrauben oder
    andere Befestigungsmittel die durch die Umhüllung vorgesehene
    Isolierung beeinträchtigen könnte.

Wenn mechanische Verbindungen oder Anschlüsse
(z. B. für die Bedienungsgriffe eingebauter Geräte)
durch die isolierende Umhüllung geführt werden müssen, sollten sie so angeordnet werden,
dass der Fehlerschutz (Schutz bei indirektem Berühren) nicht beeinträchtigt ist.

412.2.2.3 Wenn Deckel oder Türen in der isolierenden Umhüllung ohne Werkzeug oder
                Schlüssel geöffnet werden können, müssen alle leitfähigen Teile, die bei geöffnetem Deckel oder
                geöffneter Tür zugänglich sind,
                hinter einer isolierenden Abdeckung, die mindestens den Schutzgrad IPXXB oder IP2X vorsieht,
                angeordnet sein, die verhindert, dass Personen mit diesen leitfähigen Teilen unbeabsichtigt in Berührung kommen.

Diese isolierende Abdeckung darf nur mit Hilfe eines Schlüssels oder Werkzeugs abnehmbar sein.

412.2.2.4 Leitfähige Teile innerhalb der isolierenden Umhüllung
               dürfen nicht an einen Schutzleiter angeschlossen sein.
               Dies schließt jedoch nicht aus, dass Anschlussmöglichkeiten für Schutzleiter vorgesehen sind,
               die notwendigerweise durch die Umhüllung geführt werden,
               weil sie für andere Betriebsmittel benötigt werden,
               deren Versorgungsstromkreis ebenfalls durch die Umhüllung geführt ist.

Innerhalb der Umhüllung müssen alle solchen Leiter und ihre Anschlussklemmen wie aktive Teile isoliert sein, und ihre Anschlussklemmen müssen als Schutzleiter-Anschlussklemmen gekennzeichnet sein.

Körper und dazwischen liegende Teile dürfen nicht an einen Schutzleiter angeschlossen sein,
wenn dafür nicht eine besondere Vorkehrung in den Normen für die betreffenden Betriebsmittel vorgesehen ist.

412.2.2.5 Die Umhüllung darf den Betrieb der durch sie geschützten Betriebsmittel nicht nachteilig beeinträchtigen.

412.2.3 Errichtung von elektrischen Betriebsmitteln

412.2.3.1 Das Errichten der in 412.2.1 genannten Betriebsmittel
               (Befestigung, Anschluss von Leitern usw.) muss so erfolgen,
               dass der nach der Betriebsmittelnorm geforderte Schutz nicht beeinträchtigt ist.

412.2.3.2 Für einen Stromkreis, der Betriebsmittel der Schutzklasse II versorgt,
               muss ein Schutzleiter in der gesamten Leitungsanlage durchgehend leitend mitgeführt und
               in jedem Installationsgerät an eine Klemme angeschlossen werden, es sei denn,
              die Anforderungen nach 412.1.2 sind erfüllt.

ANMERKUNG
Mit dieser Anforderung ist beabsichtigt, das Ersetzen von Schutzklasse-II-Betriebsmitteln
durch Schutzklasse-I-Betriebsmittel durch den Benutzer zu berücksichtigen.

412.2.4 Kabel- und Leitungsanlagen

412.2.4.1 Kabel- und Leitungsanlagen, die in Übereinstimmung mit
                DIN VDE 0100-520 (VDE 0100-520) verlegt sind, erfüllen die Anforderungen von 412.2,
                wenn sie aus:

a) Kabel und Leitungen bestehen mit einer Isolierung für eine Bemessungsspannung,
    die nicht kleiner ist als die Nennspannung des Versorgungssystems und
    mindestens 300 V bis 500 V beträgt und
    in geschlossene oder zu öffnende Installationskanäle mit einer elektrischen Isoliereigenschaft
    in Übereinstimmung mit der Normenreihe DIN EN 50085 (VDE 0604) oder
    Elektroinstallationsrohre mit einer elektrischen Isoliereigenschaft in Übereinstimmung mit der
    Normenreihe DIN EN 61386 (VDE 0605), oder aus

b) Kabel und Leitungen bestehen, deren Widerstandsfähigkeit gegen
    elektrische, thermische, mechanische Beanspruchungen und
    umgebungsbedingte Einwirkungen mit der gleichen Zuverlässigkeit gegeben ist,
    wie sie durch doppelte Isolierung sichergestellt wird.

ANMERKUNG 1
Solche Kabel- und Leitungsanlagen sind weder mit dem Symbol nach IEC 60417-5172:2003-02
noch mit dem Symbol nach IEC 60417-5019:2006-08 und DIN EN 80416-3:2003, Abschnitt 7 gekennzeichnet.

 

N1 Nationale Fußnote: Die aktuellen Bildzeichen (IEC 60417) befinden sich in der
     IEC-Datenbank http://www.iec-normen.de/iec-normen-im-datenbank-format.html.

Quelle: DIN VDE 0100-410 (VDE 0100-410):2018-10

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